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Das Punkte-System und das Verkehrszentralregister - 1/9
dan vom 11.10.2000   121068 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Verkehrsrecht

Das Punkte-System und das Verkehrszentralregister

Das berühmte Punktekonto in Flensburg kann uns schon ins Schwitzen bringen. Was aber genau wird in Flensburg gespeichert, und wieviel Punkte kann man sich erlauben?

Folgende Daten über Verkehrsverstöße werden in das Verkehrszentralregister (VZR), die so genannte Verkehrssünderkartei, in Flensburg eingetragen:

  • Alle Daten und Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, die den Führerscheinentzug, die Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung der Fahrerlaubnis oder Verlängerung zum Gegenstand haben.
  • Alle rechtskräftigen Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen und die damit verbundenen Fahrverbote und Entziehungen.
  • Alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide, bzw. alle Entscheidungen des Amtsrichters in einem Einspruchsverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen das Bußgeld 40 Euro oder mehr beträgt, und die Daten über etwaige Fahrverbote in diesem Zusammenhang.
  • Verbote, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen und freiwillige Verzichte auf die Fahrerlaubnis.
  • Die Entscheidungen ausländischer Gerichte oder Behörden, die dem Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis deren Gebrauch im betreffenden Land verbieten. Diese Eintragungen werden allerdings nicht mit Punkten bewertet und hemmen auch die Tilgung anderer Eintragungen nicht.
  • Anordnungen und Teilnahme an Maßnahmen, die das Punkte-System und die Regelung des Führerscheins auf Probe betreffen. Weiterführend dazu das Bonus-/Rabatt-System und der Führerschein auf Probe
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