Das Produkthaftungsgesetz und die Haftung des Herstellers

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Wann muss der Hersteller Schadenersatz leisten - ein kurzer Überblick

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller eines Produktes für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind, auf Schadenersatz. Die Produkthaftung ist eine vertragsunabhängige und verschuldensunabhängige Haftung.

Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch

Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

Wann ist die Ersatzpflicht des Herstellers ausgeschlossen?

Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn

  • der Hersteller das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
  • nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
  • der Hersteller das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
  • der Fehler darauf beruht, dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
  • der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.

Es handelt sich um eine reine Gefährdungshaftung.

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