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Das Mutterschaftsgeld - 7/8
frm vom 06.07.2001   |   150770 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Frauen in 325 Euro-Verträgen

Gehen Sie nur einer geringfügigen Tätigkeit nach, so bekommen Sie eine einmalige Zahlung von 210 Euro. Diese wird vom Bundesversorgungsamt geleistet. Den hierfür nötigen Antrag müssen Sie an folgende Adresse richten:



Bundesversorgungsamt
Reichspietsufer 72-76
10785 Berlin
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Dipl. Jur. Univ. (München) Benjamin Quenzel
Quenzel

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