Wenn Sie selbständig und freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, so bekommen Sie ein Entbindungsgeld wie Hausfrauen. Dieses steht Ihnen auch zu, wenn Sie familienversichert oder Studentin sein sollten.
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