Sind Sie arbeitslos, so haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosenbezuges, den Sie vor Beginn der Schutzfrist erhalten haben. Diese Zahlung wird gewährt, da Sie während dieses Zeitraums nicht arbeiten und auch keinen durch das Arbeitsamt vorgeschlagenen Job annehmen können. Auch wenn Sie arbeitslos sind, sollen Sie finanziell nicht schlechter gestellt werden, als Frauen, die einer Berufstätigkeit nachgehen.
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