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Das Mutterschaftsgeld - 3/8
frm vom 06.07.2001   |   150764 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Hausfrauen

Da das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, um in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach finanzielle Einbußen zu komprimieren, haben Sie als Hausfrau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grund ist, dass Sie kein Arbeitseinkommen haben und somit keine finanzielle Schlechterstellung entsteht.
Wenn Sie Hausfrau sein sollten, dann erhalten Sie nur ein einmaliges Entbindungsgeld von 77 Euro.

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