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Das Mutterschaftsgeld - 2/8
frm vom 06.07.2001   |   150795 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Arbeitsrecht

Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen

Wenn Sie in einer Vollzeitbeschäftigung arbeiten und in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, bestimmt sich das Mutterschaftsgeld nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate. Das Nettoeinkommen wird hierbei auf Tage umgerechnet. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall maximal 13 Euro pro Tag. Sollte Ihr Tagesnettoeinkommen darüber liegen, so muss der Arbeitgeber den Rest draufzahlen. Liegt hingegen Ihr Tagesnettoeinkommen unter 13 Euro, so bekommen Sie nur Geld von der Krankenkasse und nichts vom Arbeitgeber. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld richtet sich in diesem Fall an die für Sie zuständige Krankenkasse.

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