Das Mutterschaftsgeld
AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 156273 Aufrufe Mehr zum Thema:Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld
Während der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu. Da während dieser Zeit in der Regel nicht mehr gearbeitet wird, sollen durch diese Zahlungen finanzielle Einbußen komprimiert werden. Bei dieser Unterstützung werden allerdings einige Differenzierungen gemacht, die im Folgenden dargestellt werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das MutterschaftsgeldSeite 2: Pflichtversicherte Frauen in VollzeitbeschäftigungenSeite 3: HausfrauenSeite 4: Arbeitslose FrauenSeite 5: Privatversicherte FrauenSeite 6: Selbständige, Familienversicherte oder StudentinnenSeite 7: Frauen in 325 Euro-VerträgenSeite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen


