

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
I. Zur Geschichte und Reform
Seit mehr als hundert Jahren gibt es die GmbH. Nun wurde das Gesetz reformiert, da die Konkurrenz ausländischer Rechtsformen wächst. Jährlich gab es inzwischen bis zu 40.000 Neugründungen von englischen Limited-Gesellschaften. Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen. Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb. Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand.
II. Wann tritt das MoMiG in Kraft?
Geplant ist Oktober/November 2008.
III. Was wird novelliert?
Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Folgende große Linien bestimmen die Reform:
IV. Änderungen im Einzelnen
Mein Rechtstipp:
Alles wird nun erleichtert? Keine Haftung und keine Risiko mehr?
Durch die Novelle sinkt nicht das Haftungsrisiko bei Fehlern oder Missbrauch.
Schon bei der Gründung sollte also eine umfassende Information und Beratung erfolgen, um Risiken und späteren Streit zu vermeiden.
Wir empfehlen rechtzeitig eine Beratung beim Fachanwalt und helfen gerne.
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Verfasser: Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht




