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Grundsätze des Asylrechts

AFP VOM 11.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 41685 Aufrufe
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Asyl, Asylrecht

Das Flughafenverfahren

Für Ausländer aus sicheren Herkunftsländern sowie Ausländer ohne Personaldokumente, die über einen Flughafen nach Deutschland einreisen und bei den Grenzbehörden Asyl beantragen, gilt das sog. Flughafenverfahren.

Bei dem Flughafenverfahren werden die Asylanträge, die als offensichtlich unbegründet eingestuft wurden, in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet. Die betroffenen Asylbewerber werden, soweit es möglich ist, für die Dauer ihres Asylverfahrens auf dem Flughafengelände untergebracht und dürfen dieses nicht verlassen.
Eine Einreise nach Deutschland wird ihnen erst gestattet, wenn das Asylverfahren einschließlich des gerichtlichen Eilverfahrens mehr als 19 Tage in Anspruch nimmt, oder sie als Asylbewerber anerkannt wurden.

Mit diesem Verfahren soll die Rückführung der abgelehnten Antragsteller in das Herkunftsland vereinfacht werden.


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