Die Organe der Europäischen Union
AFP VOM 23.11.2002 | Ratgeber - Europarecht | 71644 Aufrufe Mehr zum Thema:EU, Ministerrat, EuGH, Kommission
Das Europäische Parlament funktioniert hauptsächlich als Beratungs- und Kontrollorgan der EU. Ihm fehlen wesentliche Befugnisse eines echten Parlaments, z.B. hat es keine Rechtssetzungskompetenz. Allerdings hat es beim Verfahren der Mitentscheidung ein Vetorecht, auch wenn die endgültige Entscheidung beim Ministerrat liegt.
Bei bestimmten Rechtshandlungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Parlaments erforderlich, wie auch z.B. bei der Ernennung der Kommissare.
Gegenüber der Kommission hat das Parlament Kontrollbefugnis und kann diese sogar durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.Ansonsten kann es in allen Angelegenheiten der Gemeinschaften eine beratende Funktion einnehmen.
Die Abgeordneten des Parlaments genießen Immunität und Indemnität, d. h. sie dürfen nur mit Genehmigung des Parlaments zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden, bzw. haben Verantwortungsfreiheit auch nach Ablauf des Mandats.
Das Europäische Parlament ist in der Lage, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln (Satzungskompetenz).
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