
Sinn und Zweck des Erziehungsgeldes ist, Ihnen bei der Kinderbetreuung finanziell unter die Arme zu greifen. Die Regelungen des Erziehungsgeldes haben sich ab dem 1.1.2001 geändert. Da die neuen Regelungen erst für Kinder mit dem Geburtsjahr 2001 gelten, werden hier auch noch die ursprünglichen Ausführungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes erörtert.

