Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Das Erziehungsgeld

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 45195 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Erziehungsgeld, Landeserziehungsgeld

Sinn und Zweck des Erziehungsgeldes ist, Ihnen bei der Kinderbetreuung finanziell unter die Arme zu greifen. Die Regelungen des Erziehungsgeldes haben sich ab dem 1.1.2001 geändert. Da die neuen Regelungen erst für Kinder mit dem Geburtsjahr 2001 gelten, werden hier auch noch die ursprünglichen Ausführungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes erörtert.


Seite: 1234 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Erziehungsgeld
Seite 2: Erziehungsgeld nach der alten Regelung für Kinder mit Geburtsjahr vor 2001
Seite 3: Erziehungsgeld nach der neuen Regelung
Seite 4: Landeserziehungsgeld

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Thomas Mack
Frankfurt am Main
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?