Das Erziehungsgeld
AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 45195 Aufrufe Mehr zum Thema:Erziehungsgeld, Landeserziehungsgeld
Sinn und Zweck des Erziehungsgeldes ist, Ihnen bei der Kinderbetreuung finanziell unter die Arme zu greifen. Die Regelungen des Erziehungsgeldes haben sich ab dem 1.1.2001 geändert. Da die neuen Regelungen erst für Kinder mit dem Geburtsjahr 2001 gelten, werden hier auch noch die ursprünglichen Ausführungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes erörtert.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das ErziehungsgeldSeite 2: Erziehungsgeld nach der alten Regelung für Kinder mit Geburtsjahr vor 2001Seite 3: Erziehungsgeld nach der neuen RegelungSeite 4: Landeserziehungsgeld


