Das Erbrecht des unehelichen Kindes
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 221998 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbe, Erbrecht, Pflichtteil
Kinder sind Abkömmlinge des Erblasser und somit gesetzliche Erben erster Ordnung. Wurde früher noch zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden, gibt es seit 1998 keinen Sonderstatus mehr: Eheliche und uneheliche Kinder sind grundsätzlich gleichgestellt, es gelten die gleichen erbrechtlichen Stellungen. Das uneheliche Kind hat somit auch einen Pflichtteilsanspruch.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: EinführungSeite 2: Grundprinzipien des Erbrechts in DeutschlandSeite 3: Die gesetzliche ErbfolgeSeite 4: Das Erbrecht des unehelichen KindesSeite 5: Was erbt der Ehegatte?Seite 6: Der Pflichtteil - Das MindesteSeite 7: Lässt sich der Pflichtteil ausschließen?Seite 8: Das OLG Bamberg zur Pflichteilsentziehung


