Das Bundesverfassungsgericht: Ein Exportschlager
AFP VOM 26.9.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 12729 Aufrufe Mehr zum Thema:Bundesverfassungsgericht, BVG, BVerfG, Verfassung
- In 50 Jahren wurde "Karlsruhe" für viele Staaten zum Vorbild
Im September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht (BVG) mit einem Festakt in Karlsruhe aus der Taufe gehoben. In den nun 50 Jahren seines Bestehens schrieben seine Richter mit wegweisenden Entscheidungen aber nicht nur deutsche Rechtsgeschichte. Die Verfassungsgerichtsbarkeit entwickelte sich überdies auch noch zum Exportschlager. "Dem Parlamentarischen Rat ist 1949 mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes ein Glücksgriff gelungen", sagt Karl-Georg Zierlein. Der promovierte Jurist, der bis 1998 Direktor beim BVG war, muß es wissen: Grundgesetz und BVG sind zum Modell für zahlreiche Länder geworden - und Zierlein zum Vortragsreisenden in Sachen Verfassungsrecht.
"Offensichtlich gibt es ein immer größeres Bedürfnis, die Politik rechtlichen Kontrollmechanismen zu unterstellen und die Staatsgewalt wie auch immer zu begrenzen", sagt Zierlein. Die Statistik gibt ihm Recht: 1971 hatten in Europa neben der Bundesrepublik nur Italien, Österreich und Jugoslawien ein Verfassungsgericht, heute sind es über 30 Nationen.
Vor allem die jungen Staaten in Mittel- und Osteuropa - vom Baltikum bis Kroatien - nehmen sich das Grundgesetz und das BVG als dessen mächtigen Hüter zum Vorbild. Viele Vertreter aus diesen Nationen kamen schon nach Karlsruhe, um sich beim BVG ein Bild über die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit zu machen. "Das Gesetz zum ukrainischen Verfassungsgericht etwa hat gerade hier in der Bundesrepublik wesentliche Impulse erfahren", sagt Zierlein nicht ohne Stolz. Selbst Spanien, das sich nach der Franco-Diktatur erstmals ein Verfassungsgericht zulegte, hielt sich streng ans deutsche Vorbild und räumte ebenso wie Ungarn seinen Bürgern das Recht auf Verfassungsbeschwerde ein. Dieses Kontrollinstrument war 1951 ins Grundgesetz aufgenommen worden und gilt seither als "Juwel" der bundesdeutschen Verfassung.
Die Verfassungsbeschwerde des Hamburger Bürgers Erich Lüth war es, die das BVG 1958 zu seinem wichtigsten Urteil in Sachen Meinungsfreiheit und Menschenrechte veranlasste. Der Hamburger Senatsdirektor Lüth hatte zum Boykott eines Kinofilms von Veit Harlan aufgerufen, weil dieser 1938 den NS-Hetzfilm "Jud Süß" gedreht hatte. Erst vor dem BVG bekam Lüth Recht: Das Gericht hob die Unterlassungsverfügungen der Vorinstanzen auf und erklärte das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu einem der "vornehmsten Menschenrechte", weil es "für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend" sei.
Im Ausland wird laut Zierlein auch häufig mit Respekt bemerkt, dass der Begriff der Menschenwürde eine zentrale Rolle im Grundgesetz und in der Rechtsprechung spielt. Aus der Erfahrung der Nazidiktatur heraus hatten die Väter des Grundgesetzes den "Schutz der Menschenwürde" allen anderen Artikeln des Grundgesetzes vorangestellt. Dieser und die anderen Grundrechte sind als "Abwehrrechte" des Einzelnen gegen die Macht des Staates gedacht - und sie sind direkt einklagbar.
Dass der Gesetzgeber in all seinen Entscheidungen an diese Rechte gebunden ist und dass die Verfassungshüter mit ihren Urteilen der Politik Grenzen ziehen können, scheint den Gästen aus den jungen Demokratien besonders zu imponieren. Immer mehr Ratsuchende kommen mittlerweile auch aus Mittel- und Südamerika, Afrika und dem Fernen Osten nach Karlsruhe, um vom BVG zu lernen.
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das Bundesverfassungsgericht wurde zur ´politischen Instanz´Seite 2: Das Bundesverfassungsgericht als ´Freund der Außenseiter´Seite 3: Das Bundesverfassungsgericht: Ein ExportschlagerSeite 4: Rau würdigt Beitrag des BVG zur Geschichte der Bundesrepublik


