Das Bußgeldverfahren
AFP VOM 11.10.2000 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 66389 Aufrufe Mehr zum Thema:Bußgeld, Bußgeldverfahren, Bußgeldbescheid
Sollten Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, der nicht mehr als geringfügig eingestuft werden kann, droht Ihnen statt Verwarnungsgeld ein Bußgeldverfahren.
Entsprechende Ordnungswidrigkeiten, die dazu führen, sind im Bußgeldrechner aufgeführt (z.B. nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die 0,5/0,8 Promille-Grenze, Verkehrsverstöße auf Autobahnen etc.). Der Bußgeldkatalog sieht nebenden Regelsätzen für die Höhe des Bußgelds unter Umständen auch ein Fahrverbot vor. Die Regelsätze sind jedoch nicht bindend. Sie können je nach Einzelfall erhöht oder gemindert werden, falls eine Abweichung vom Regelfall vorliegt. Grundsätzlich haben Bußgelder eine Höhe von mindestens 40 Euro und sind immer mit der Eintragung von mindestens einem Punkt in das Verkehrszentralregister (VZR) verbunden.
Notiz: Seit 2002 ist der Verwarnungsgeldkatalog Bestandteil des Bußgeldkatalogs geworden. Die einzelnen Tatbestände sind jetzt in einem Katalog zusammengefasst.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das BußgeldverfahrenSeite 2: Der Beginn des VerfahrensablaufsSeite 3: Beweis- und Akteneinsicht nur durch einen AnwaltSeite 4: Der Bußgeldbescheid und weitere FolgenSeite 5: EinspruchSeite 6: Die endgültige Prüfung durch die BehördeSeite 7: Das Ende des Verfahrens


