Zunächst müssen jedoch die Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Pflegers gegeben sein. Neben körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung des Betroffenen muss eine Betreuung auch erforderlich sein.
Es muss deshalb festgestellt werden, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und für welche Dauer ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll. In der Regel wird zunächst geprüft, ob nicht auch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die entsprechenden Aufgaben übernehmen können. Diese Hilfen sind dann vorrangig.
| Seite 1: | Das Betreuungsrecht - Worum es geht |
| Seite 2: | Wann kann Betreuung angeordnet werden? |
| Seite 3: | Die Auswirkungen |
| Seite 4: | Die Auswahl des Betreuers |
| Seite 5: | Die einzelnen Aufgabenbereiche |
