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Das Baugenehmigungsverfahren - 1/8
hed vom 21.5.2001   23614 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Verwaltungsrecht

Das Baugenehmigungsverfahren - Worum es geht

Ausbau, Umbau, Neubau:
Vor einer Baugenehmigung steht ein langwieriges Verfahren. Bevor der erste Spatenstich getätigt werden kann, ist in der Regel die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich. Und da gilt es, einiges zu beachten: Welche Unterlagen muss ich einreichen? Stimmt mein Vorhaben überhaupt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans der Gemeinde überein? Was passiert, wenn mein Nachbar etwas gegen meine Bauabsichten hat? Was kann ich unternehmen, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?




Was Sie bei einem Bauvorhaben berücksichtigen sollten und wie ein Baugenehmigungsverfahren abläuft, soll im folgenden Überblick dargestellt werden.

Wichtig: Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach den einzelnen Landesbauordnungen. Wir haben im Folgenden die Niedersächsische Landesbauordnung zugrundegelegt. Auch wenn die einzelnen Bauordnungen in den Grundzügen übereinstimmen, können Detailfragen unterschiedlich ausgestaltet sein. Deshalb gilt im Einzelfall auch hier: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

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