Darlehnsvertrag & KFZ-Brief, wer ist der Eigentümer?

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kontur
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Darlehnsvertrag & KFZ-Brief, wer ist der Eigentümer?

Hallo zusammen,

in meinem Fall gilt es herauszufinden wer der tatsächliche Eigentümer ist. Die MazdaBank hat im Jahr 2000 einen MazdaMPV Finanziert. Das Fahrzeug nutzt meine Mutter die auch als Halter eingetragen ist (Fahrzeugschein). Mein Vater hat den kauf damals abgewickelt und ist Vertragspartner für den Darlehnsvertrag gewesen. Er verstarb vor 3 Monaten.
Die Bank wurde nun informiert und behauptet, wer den Darlehnsvertrag abschließt ist schlußendlich auch Eigentümer. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, will die Bank das Auto wieder und es dem Händler wieder auf den Hof stellen. Und das jetzt, wo das Auto beinahe abbezahlt ist! Das Geld ade...
Zudem möchte die MazdaBank nicht preisgeben, wer im KFZ-Brief steht. - DIES ist doch der Eigentümer und kann ggf. vom Darlehnsnahmer (Bezahler) abweichen, oder nicht?
Ich bin bestrebt das Auto bzw. den Darlehnsvertrag für meine Mutter zu übernehmen. Da Sie im Schein steht, denke ich MUSS sie auch im Brief stehen, oder irre ich mich? Damit wäre die Eigentumsfrage nämlich geklärt und eine Finanzierungsumschreibung ggf. möglich.

-- Editiert von kontur am 27.10.2004 18:19:51

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10 Antworten
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#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
im KFZ Brief bei Finanzierten Auto steht i.d.R. immer der Darlehnsnehmer drin.
Nur in Ausnahmefällen der Ehepartner oder ein Dritter, wenn hier eine Sicherheitsübereignug unterschrieben wurde.
In Ihrem Fall ist die Frage jedoch recht einfach zu beantworten, wer im Brief steht:

Schauen Sie mal auf den KFZ Schein, den haben Sie doch sicher, dort steht der gleiche Name wie auf dem Brief.
Ich rate dazu, das Fahrzeug mit dem Restkaufpreis bei der Bank abzulösen und das Auto gehört dann i.d.R. Ihrer Mutter.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
Kontur
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke,

genau das dachte ich mir schon, und bestätigt meine Annahme. Mich wundert es nur mit welchen "Mafiamethoden" die MazdaBank hier vorgeht. Nun ist mir auch klar warum bisher alles nur mündlich erfolgte. Die Bank möchte das fast komplett bezahlte Auto gerne cachen und zum Marktpreis wohl wieder abstoßen.

Vielen Dank @ Spezi!

Grüsse,
Kontur

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ein wenig kann ich die Bank verstehen, daß sie erstmal das Auto zurückhaben will.

Sie hat Angst, daß sie auf den restlichen Raten sitzenbleibt, wenn Sie das Auto behalten, weil Sie das Erbe ausgeschlagen haben und sich eventuell für die Tilgung des Restkredits nicht verantwortlich fühlen könnten (solche Leute gibts genügend).

Es gibt sicher auch Gründe, warum Sie das Erbe ausgeschlagen haben. Falls Ihr Vater verschuldet war, könnten eventuell andere Gläubiger auf das Auto Anspruch erheben und auch dann könnte die Bank den größten Teil der Restschuld abschreiben.

Wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, dann gehört Ihnen der abbezahlte Teil des Autos nicht, wie wollen Sie dann in den Darlehensvertrag einsteigen?

Die sauberste Lösung für die Bank ist in der Tat, das Auto zu verkaufen, die Restschuld vom Kaufpreis auszugleichen und den Rest den Erben auszuzahlen (oder, falls wegen Verschuldung des Verstorbenen keine Erben vorhanden sind, fällt dann der Rest den anderen Gläubigern zu).

Ich glaube, dieser Fall wäre im Erbrecht-Forum besser aufgehoben.

Bear

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#4
 Von 
Kontur
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz so einfach ist es nicht. Der KFZ-Brief gibt den Eigentümer des Fahrzeugs an, und dort steht meine Mutter drin. Die Bank hat das Auto finanziert, mein Vater war der Darlehensnehmer. Die Bank teilt bisher NICHTS schriftlich mit. Nur ein Telefonat - Das ist nicht bindend. Ich bin ja gewillt den Vertrag 1:1 zu übernehmen, folglich die Raten weiter zu bezahlen, zumal das Auto fast schuldenfrei ist! Aber nichtmal eine Kopie des Briefs wollte man mir zur Kontrolle schicken (auch nicht meiner Mutter), was im Brief steht habe ich noch kulanter Weise aus den Akten des Autohändlers einsehen können, er fertigte damals eine Kopie an.

Mir scheint hier will die Bank mit allen Mitteln an das Fahrzeug gelangen, und dies sind schon bald Mafiamethoden, da meiner Mutter auch schon mit der Polizei gedroht wurde, würde sie das Auto nicht rausrücken. Die Bank hat diesen Vorgang komplett nur mündlich eingeleitet, war mir sehr spanisch vorkommt.

Ein guter Bekannter (Bankkaufmann) sowie ein Rechtsanwalt rieten mir fleißig weiter zu bezahlen, und auf etwas Schriftl. zu warten. Die Bank hat kein Recht das Fahrzeug einzuziehen, da sie kein Eigentümer des Fahrzeugs ist!

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#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Nochmal, derjenige der im Brief steht ist nicht automatisch Eigentümer, sondern zunächst lediglich Halter des Fahrzeugs mehr nicht. Eigentümer ist der, der das Fahrzeug gekauft (Kaufvertrag) und bezahlt hat.

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

-- Editiert von krull14 am 28.10.2004 19:39:49

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Unter "Mafiamethoden" stelle ich mir ungefähr das Gegenteil von "mit der Polizei drohen" vor. Das nur am Rande.

Eine gute Idee ist es, auf etwas schriftliches zu warten. So eine Dreistigkeit von der Bank, erstmal anzurufen und mit den Leuten zu sprechen. Wo kämen wir denn da hin?

Bis die Bank schreibt würde ich schon mal klären, wer Eigentümer des Autos ist, wie Krull schon sagte. Das Weiterzahlen der Raten ist ja nur dann sinnvoll, wenn einem das Auto danach auch gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ist nicht der Halter, im Brief, bei einer Finanzierung auch der Eigentümer??
Natürlich, bei Finanzierungen muss diese erst getilgt werden.
Er hat doch einen Kaufvertrag gemacht, bei dem Händler, der ihn als Eigentümer ausweist.
Logo, hat dann die Bank den Brief, als Sicherheit, bis zur Vollständigen Bezahlung.
Wenn aber diese Raten alle Bezahlt werden, ist doch alles geklärt.

Nur im Falle von Zahlungsunfähigkeit/Zahlungsunwilligkeit kann die Bank Ansprüche stellen.
Hier soll doch aber der Kredit getilgt werden.
Ob von der Ehefrau, oder der Tochter ist doch unerheblich.
Ferner hat die Bank keinen Einfluss auf eine Erbfolge und deren Besitzverhältnisse, solange der bestehende Kreditvertrag ordnungsgemäß getilgt wird.


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#8
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Ist nicht der Halter, im Brief, bei einer Finanzierung auch der Eigentümer??



Nein, Eigentümer ist der der im Kaufvertrag steht und i.d.F. 1. Darlehensnehmer ist.
Hier der Vater.
Die Mutter ist lediglich Halterin des Fahrzeugs hier lässt sich die Bank eine sog. Benutzererklärung unterschreiben.
Da der Vater nun verstorben ist gehen die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag und Darlehensvertrag in die Erbmasse ein. Wenn die Ausgeschlagen wurde gibt es auch keine Ansprüche mehr. Selbstverständlich wird von der Bank eine Abrechnung erfolgen erzielter Kaufpreis minus Darlehensrestforderung. Das verbleibende Guthaben würde dann der Erbmasse des Vaters zugesprochen und mit anderen Verbindlichkeiten aufgerechnet werden.

Ist leider so.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Genau das meinte ich ich auch, kann es als Nichtjurist leider nicht so treffend ausdrücken.

Bear

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Natürlich,

das die Mutter als Halterin im Brief steht, hatte ich überlesen.

Sorry,

Gruß Spezi

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