Darlehensnehmer nicht Fahrzeughalter

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensnehmer nicht Fahrzeughalter

Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe.
Und zwar habe ich vor Monaten mit meiner Exfreundin im VW Autohaus ein Darlehen (ich bin Darlehensnehmer) auf einen Passat aufgenommen. Das Fahrzeug war auf sie angemeldet und sie hat die Raten bezahlt. Nun haben wir uns getrennt und sie will nicht mehr zahlen und hat das Auto abgemeldet. Ich bin im Besitz eines handschriftlichformulierten Stückes, dass sie im Falle einer Trennung weiterhin die Raten zahlt. Sie weigert sich und sagt ich kann das Auto abholen und machen was ich will. Wer ist jetzt im Recht?! Ist das Schriftstück was ich besitze juristisch überhaupt rechtlich?

-- Editier von go461366-86 am 07.03.2017 19:31

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go461366-86):
Wer ist jetzt im Recht?!

Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, wird man darüber nicht wirklich sinnvoll diskutieren können ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

das die Absichtserklärung handschriftlich ist, verändert die rechtliche Bedeutung des Schriftstücks nicht.

Ob Du daraus aber auch irgendwelche Rechte gegen die Ex ableiten kannst, hängt wie so oft von der Formulierung ab.

Unabhängig davon bist und bleibst Du gegenüber der Bank in der Verantwortung.

Möglicherweise ist ein Eingehen auf das Angebot "mach damit was Du willst" die einfachere Lösung. Ein passat lässt sich doch eigentlich gut verkaufen.

Berry

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#3
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

der genaue Wortlaut lautet:
Im Falle einer Trennung wird XXX (Name der Ex) Darlehensnehmerin. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichtet sie sich den laufenden Kredit weiterhin zu zahlen!

Unterschrift von ihr und von mir und Datum

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#4
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch was sie sagt, sie hat das Auto abgemeldet. Das kann sie doch ohne Fahrzeugbrief nicht, der beim Autohaus oder Bank liegt?!

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#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Darlehensnehmerin kann Deine Ex-Freundin nur werden, wenn der Kreditgeber dem zustimmt.

Für das Abmelden eines Kfz benötigt man lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) und die beiden Kennzeichen.

Nimm Geld in die Hand und lasse Dich von einem Rechtsanwalt beraten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go461366-86):
Im Falle einer Trennung wird XXX (Name der Ex) Darlehensnehmerin. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichtet sie sich den laufenden Kredit weiterhin zu zahlen!

Unterschrift von ihr und von mir und Datum

Das liest sich jetzt aber sehr aussichtsreich.
Da würde ich die Gute mal an diese Vereinbarung erinnern und auch daran, das die gerichtliche Aufforderung auch im höheren 3stelligen Bereich anfängt. Das ganze per Einschreiben und mit Friststetzung nach Datum (14 Tage mindestens).

Wenn sie sich dann nicht besinnt, ab zum Anwalt und den machen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Klar kann man große Geschütze auffahren, das zieht sich mit ungewissem Ausgang in die Länge und das Fahrzeug wird davon auch nicht schöner, daher auch meine Meinung:

Zitat (von Sir Berry):
Möglicherweise ist ein Eingehen auf das Angebot "mach damit was Du willst" die einfachere Lösung. Ein passat lässt sich doch eigentlich gut verkaufen.

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#8
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Harry, magst du mir sagen was ich denn ins Einschreiben schreiben soll?! oder wie ich weiter vorgehen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von go461366-86):
Harry, magst du mir sagen was ich denn ins Einschreiben schreiben soll?! oder wie ich weiter vorgehen soll?


go461366-86
Str. Nr.
PLZ Ort

01xx-xxxxxxx
0xxxx-xxxxx
go461366-86@email.de


Einschreiben-Einwurf
Frau Ex-Freundin von go461366-86
Str. Nr.
PLZ Ort

Ort
, 10.03.2017

Mahnung
VW Passat genauere Bezeichnung, Farbe, Baujahr, Fahrgestellnummer, Kennzeichen


Liebe Vorname,

hiermit fordere ich Dich auf unsere Vereinbarung vom xx.xx.2016 hinsichtlich des oben genannten Fahrzeugs zu erfüllen.

Du hast Dich verpflichtet das Darlehen für das Fahrzeug aufgrund des Endes unserer Beziehung zu übernehmen und solltest daher umgehend Verhandlungen mit dem Darlehensgeber, der VW Bank Name der Bank, Str. Nr, PLZ Ort, aufnehmen, andernfalls hast Du Dich zumindest verpflichtet, dass Darlehen weiterhin ordnungsgemäß zu bedienen.

Um Deine Verpflichtung zu erfüllen, setze ich Dir eine Frist von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

#####################################################

Versenden über die Deutsche Post als Brief mit Zusatzleistung Einschreiben-Einwurf (Porto: 2,85 €).

Dabei vorher eine Kopie anfertigen und einen nicht verwandten Zeugen mit zur Post nehmen, der den Versand protokolliert.

#####################################################

Zeuge von go461366-86
Str. Nr.
PLZ Ort

01xx-xxxxxxx
0xxxx-xxxxx
zeuge.go461366-86@email.de


Ort, xx[/i].03.2017

Protokoll
Sendnungsnummer der Deutschen Post


Das in Kopie angeheftete Schreiben vom 10.03.2017 von go461366-86, Str. Nr., PLZ Ort, wurde von mir bei der Deutschen Post am xx.03.2017 per Brief mit der Zusatzleistung Einschreiben-Einwurf unter oben genannter Sendungsnummer aufgeben.

Unterschrift

#####################################################

Anschließend noch die Online-Sendungsverfolgung hinsichtlich der Zustellung überprüfen (und das Ergebnis sichern).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

danke schön!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zur Frist:

Angenommen, der Brief wird laut Online-Sendungsverfolgung am Mittwoch, den 15. März zugestellt, beginnt die Frist am Donnerstag, den 16. März und endet genau zwei Wochen später am Mittwoch, den 29. März um 23:59:59,999 Uhr

Falls der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen sollte, verlängert sich diese auf den nächsten Werktag. Bspw. Ende der Frist am Freitag, den 14. April (Karfreitag) -> Frist verlängert sich auf Dienstag, den 17. April.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go461366-86):
Im Falle einer Trennung wird XXX (Name der Ex) Darlehensnehmerin. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichtet sie sich den laufenden Kredit weiterhin zu zahlen!


Finde ich recht dünn, zu dünn m.M.n. um damit einen Prozess zu starten.

In den zweiten Satz muss sehr viel hinein interpretiert werden, damit er einen Sinn ergibt.

Mögliche Interpretation - die weiteren Kreditraten oder die Ablösung am Ende der Laufzeit.

Und überhaupt, welcher Kredit?

Berry

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#13
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Kann ja dennoch nicht schaden die Ex-Freundin schriftlich und unter Fristsetzung dahingehend zu mahnen, ihre Verpflichtung einzuhalten. Und wenn man diese Mahnung ggf. auch nachweisen kann.

Ansonsten liegt es ja im Falle eine Prozesses dann erstmal bei der Ex-Freundin, dies zu bestreiten - worauf der Teilnehmer ihr die Vereinbarung vorlegen wird. Und dann müsste die Ex-Freundin dazu schon konkreter Stellung nehmen, was den mit dieser Vereinbarung gemeint gewesen sei.

-- Editiert von Xipolis am 11.03.2017 02:47

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#14
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Wenn der Kreditnehmer die Raten nicht selber Zahlen kann , würde ich erstmal bei der Bank um Stundung des Kredites bitten , solange das gerklärt ist . Das Problem ist , wenn zwei oder 3 Raten nicht gezahlt sind , kann es passieren das der Kredit gekündigt und eine negative Schufa geschriebe wird , desweiteren werden die den Passat abholen und ihn sehr schlecht rechnen , so das der Krditnehmer ne dicke Restschuld hat , denn der Passat wird sehr schnell zu schlechten Konditionen verkauft werden .So ging es nen Bekannten , nen 3er BMW gebraucht gekauft , dann konnte er nicht zahlen , Kredit gekündigt , Auto abgeholt und für kapp 3000 Euro Wert , dem Kredit gutgeschrieben .......er hätte den BMW locker für 6000 Euro selber verkaufen können , danach hatte er noch knapp 8000 Euro an der Backe

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal was anderes. Ich bin ja der Darlehensnehmer und sie steht im Brief drine wie ihr wisst, angenohmen ich will das Auto mit einem Trailer zu mir bringen. Könnte sie die Polizei rufen und sagen ähäh ich steh im Brief und Fahrzeugschein drine. Hier wird grad mein Auto geklaut.. Würde sowas durchgehen?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wenn der Halter einen Diesbstahl seines Fahrzeugs meldet, dann wird das von der Polizei bearbeitet werden.
Und wenn sie die Eigentümerin ist, dann wirst Du vermutlich auch die strafrectlichen Konsequenzen tragen müssen.


Wer ist denn überhaupt Eigetümer des Kfz?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Wenn der Kreditnehmer die Raten nicht selber Zahlen kann , würde ich erstmal bei der Bank um Stundung des Kredites bitten , solange das gerklärt ist .


Falls die Ex-Freundin tatsächlich das Darlehen nicht mehr bedient - was der Teilnehmer spätestens an der Mahnung der Bank merken wird - ist der Teilhnehmer selbst in der Pflicht das Darlehen weiterhin zu bedienen.

Wie ist denn bisher gezahlt worden? Hat die Freundin einen Dauerauftrag eingerichtet oder nimmt sie am Lastschriftverfahren teil?

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Halter einen Diesbstahl seines Fahrzeugs meldet, dann wird das von der Polizei bearbeitet werden.

Und wenn sie die Eigentümerin ist, dann wirst Du vermutlich auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen müssen.


Wer ist denn überhaupt Eigetümer des Kfz?


Eigentümer ist die finanzierende Bank, die auch als Sicherheit die Zulassunsgsbescheinigung Teil II (Brief) verwahrt.

-- Editiert von Xipolis am 12.03.2017 01:36

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#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eigentümer ist die finanzierende Bank, die auch als Sicherheit die Zulassunsgsbescheinigung Teil II (Brief) verwahrt.
Unsinn, eine Bank ist - so gut wie - niemals Eigentümer.

Die Frage wer Eigentümer ist bleibt bestehen, und zwar wird der gesucht der den Kaufvertrag geschlossen/unterzeichnet hat (das begründet jedenfalls regelmäßig die Eigentümerschaft). Und das muss weder der Halter noch der Besitzer sein, und auch nicht der der Steuern, Versicherung, Wartung und/oder Benzin zahlt.

Stefan

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#19
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal:
Ich bin Kreditnehmer/ Darlehensnehmer, sie steht in Zulassungsbescheinigung I und II drine und der Brief liegt bei der Bank. Kann ich bei der Bank anrufen und mir den Brief für eine Ummeldunf zuschicken lassen? oder brauche ich noch zusätzlich eine Vollmacht von ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also nochmal:
Ich bin Kreditnehmer/ Darlehensnehmer, sie steht in Zulassungsbescheinigung I und II drine und der Brief liegt bei der Bank.
Und nochmal: Wer ist Eigentümer?

Zitat:
Kann ich bei der Bank anrufen und mir den Brief für eine Ummeldunf zuschicken lassen?
Solange der Kredit nicht abbezahlt ist wird die Bank den Brief nicht herausrücken, es spielt daher keine Rolle an wen das - nicht - erfolgen würde.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Die Bank wird allerdings den Brief an die angegebene Zulassungsstelle schicken und diese zur Bank wieder zurück . Wieviel ist denn momentan schon abbezahlt ? Das Problem wird sein , das ,wenn ihr euch nicht einigt , das Auto wieder der Bank überstellt wird und du ne Menge Minus machst . Dann könnte es sein , das deine Freundin - Nutzungsentgeld vom PKW (Pauschal km/Cent ) sie von dir die Raten zurück erstattet haben will . Ich würde an deiner Stelle das umgehend mit ihr klären und den PKW weiter abbezahlen .

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von go461366-86):
Ich bin Kreditnehmer/ Darlehensnehmer, sie steht in Zulassungsbescheinigung I und II drine und der Brief liegt bei der Bank.

Schon klar.

Absolut unklar ist, wer der Eigentümer ist und in wie weit die Ex einen einklagbaren Nutzungsvertrag hat.



Zitat (von go461366-86):
Kann ich bei der Bank anrufen und mir den Brief für eine Ummeldunf zuschicken lassen?

Klar.
Nur wird die Bank auf telefonischen Zuruf eines Unbekannten keinen Finger rühren.
Und der Kreditschuldner erhält den Brief schon mal garnicht solange auch nur eine Ratenoch offen, den erhält die Behörde direkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

meinetwegen kann der Brief auch direkt zur Zulassungsstelle.. ich will nur noch dass ihr Name da rausgestrichen wird, sie die eine Rate bezahlt und das Fahrzeug hoffentlich in den nächsten 1-2 Wochen einen neuen Besitzer hat. Ich habe da nämlich wen gefunden der das Fahrzeug gerne haben möchte. Dementsprechend muss dieser auch im Fahrzeugbrief stehen, richtig? richtig! Ich werde morgen einen Anwalt aufsuchen und nochmal richtige juristische Hilfe aufsuchen und ihm nochmal alles schildern und ihm das Schriftstück meiner Ex vorlegen und gucken was er sagt.. drückt mir die Daumen, dass ich heile aus der Nummer komme.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch was:
was ich versuche beim Anwalt rauszuschlagen ist, dass sie sich nicht an unsere Vereinbarung hält (unser Schriftstück)..
Was für einen Anwalt muss ich dann aufsuchen?! Vertragsrecht?! oder was für einem Gebiet würdet ihr das zuordnen.
Hatte noch nie mit einem Anwalt zu tun

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ist es denn nicht mehr so, dass sich Banken sehr wohl das Kfz übereignen lassen? Eigentümer derzeit wäre also allerdings die Bank.

Im Übrigen ist es so, dass das Eigentum vom vorherigen Eigentümer auf den nächsten übertragen wird. Man müsste demnach schauen, wem das Kfz zuletzt sicher gehört hat (wohl dem Autohaus) und auf wen dieser Eigentümer das Eigentum übertragen hat.

Möglicherweise sieht die Sache so aus: Autohaus übereignet an Freund, Freund übereignet an Bank. Soweit das Auto jetzt im Eigentum der Bank steht, ist die Sache ohnehin einfacher: auf wen gemäß der Sicherungsabrede die Bank nach allem das Eigentum (zurück) übertragen wird, wird dann eben zu gegebener Stunde der Eigentümer. Eine andere Frage ist es, wer wiederum aus irgendwelchen anderen Gründen einen Anspruch darauf hat, zum Eigentümer gemacht zu werden (also schuldrechtlicher Anspruch).

Außerdem kannst du, wenn das Eigentum bei der Bank liegt und diese nicht einverstanden ist, derzeit kein Eigentum am Fahrzeug übertragen, also auch nicht an denjenigen, an den du es gerade verkaufen willst. Diesbezüglich musst du wiederum aufpassen, dass du dich nicht zu etwas verpflichtest, das du nicht erfüllen kannst/darfst. Dem Käufer kannst du derzeit lediglich versprechen, ihm das Eigentum "später dann mal" zu übertragen oder ihm den Herausgabeanspruch abtreten, sobald es "einmal so weit" ist. Der Bank wiederum wird es vielleicht nicht gefallen, wenn du - was du kannst - den Besitz am Fahrzeug dauerhaft jemandem verschaffst, der mit der Sicherungsabrede (welche das Auto als Sicherheit enthält), nichts zu tun hat.

Also es sind schon verschiedene Dinge denkbar; am besten bespricht man das aber "mit allen" an einem Tisch. Denk einfach daran, dass die Bank nicht ohne Grund das Auto als Sicherheit verlangt hat. Wieso sollte sie dann jetzt einfach so darauf verzichten, dann hätte sie sich das auch nicht als Sicherheit geben lassen müssen?

-- Editiert von Droitteur am 12.03.2017 14:31

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Eigentümer ist die finanzierende Bank, die auch als Sicherheit die Zulassunsgsbescheinigung Teil II (Brief) verwahrt.
Unsinn, eine Bank ist - so gut wie - niemals Eigentümer.

Die Frage wer Eigentümer ist bleibt bestehen, und zwar wird der gesucht der den Kaufvertrag geschlossen/unterzeichnet hat (das begründet jedenfalls regelmäßig die Eigentümerschaft). Und das muss weder der Halter noch der Besitzer sein, und auch nicht der der Steuern, Versicherung, Wartung und/oder Benzin zahlt.


In aller Regel dient das finanzierte Kfz als Sicherheit für den Kredit und damit das das Fahrzeug nicht gutgläubig weiter veräußert werden kann, muss der Darlehensnehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) dem Darlehensgeber aushändigen. Im Darlehensvertrag wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer Sicherheitsübereignung des Fahrzeugs an den Darlehensgeber die Rede sein. Damit ist das Eigentum übertragen bis das Darlehen vollständig getilgt ist.

Zitat (von go461366-86):
Ich bin Kreditnehmer/ Darlehensnehmer, sie steht in Zulassungsbescheinigung I und II drine und der Brief liegt bei der Bank. Kann ich bei der Bank anrufen und mir den Brief für eine Ummeldunf zuschicken lassen? oder brauche ich noch zusätzlich eine Vollmacht von ihr?


Für eine erneute Anmeldung des Fahrzeugs wird die Bank die ZB II direkt an die gewünschte Zulassungstelle schicken und diese wird nach erfolgter Zulassung die ZB II wieder an die Bank zurücksenden.

Wer von euch beiden ist den der Käufer des Kfz?

Zitat (von go461366-86):
meinetwegen kann der Brief auch direkt zur Zulassungsstelle.. ich will nur noch dass ihr Name da rausgestrichen wird, sie die eine Rate bezahlt und das Fahrzeug hoffentlich in den nächsten 1-2 Wochen einen neuen Besitzer hat. Ich habe da nämlich wen gefunden der das Fahrzeug gerne haben möchte. Dementsprechend muss dieser auch im Fahrzeugbrief stehen, richtig? richtig!


Es macht wirtschaftlich keinen Sinn, wenn Du das Fahrzeug jetzt auf Dich anmeldest, nur damit es in einer Woche auf einen neuen Käufer umgemeldet wird.

Wenn Du das Auto verkaufen willst, solltest Du umgehend mit der Bank Kontakt aufnehmen, weil Du mit der Bank eine Einigung/Lösung über die Tilgung des restlichen Darlehens erzielen musst, damit diese die ZB II herausrückt (ohne diese ist Verkauf nicht möglich).

Reicht den der mögliche Verkaufspreis aus um das restliche Darlehen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung zu decken? Einen Restbetrag müsstest Du nämlich direkt aufbringen.

Denke daran, dass Du keine Kaufvertrag abschließt, denn Du eventuell nicht erfüllen kannst, weil sich die Bank querstellt.

Zitat:
Ich werde morgen einen Anwalt aufsuchen und nochmal richtige juristische Hilfe aufsuchen und ihm nochmal alles schildern und ihm das Schriftstück meiner Ex vorlegen


Was für ein Schreiben hast Du von Deiner Ex erhalten?

Zum Rechtsanwalt zu gehen halte ich für sehr richtig. Ich würde aber zunächst das Schreiben aus Antwort #9 versenden und dann die Frist abwarten.

Zitat (von go461366-86):
Was für einen Anwalt muss ich dann aufsuchen?! Vertragsrecht?! oder was für einem Gebiet würdet ihr das zuordnen.
Hatte noch nie mit einem Anwalt zu tun


Für Schuldrecht wäre jeder Rechtsanwalt geeignet.

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

nee ich habe von ihr kein Schreiben bekommen.. da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte das Schreiben was wir beide aufgesetzt haben im Falle einer Trennung.. etc..
dass das als Beweismaterial reicht um mit einem Anwalt weitervorzugehen, dass sie erstmal zahlt..

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go461366-86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

nee ich habe von ihr kein Schreiben bekommen.. da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte das Schreiben was wir beide aufgesetzt haben im Falle einer Trennung.. etc..
dass das als Beweismaterial reicht um mit einem Anwalt weitervorzugehen, dass sie erstmal zahlt..

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Da musst du dir aber schon überlegen, was du willst: willst du das Auto weiterverkaufen oder möchtest du, dass sie die Raten weiterzahlt. Der Abrede, dass sie die Raten weiterzuzahlen hätte, könnte nämlich zugleich zu entnehmen sein, dass sie auch Eigentümer/Verfügungsberechtigte des Fahrzeugs werden soll.

Dass du das Auto verkaufst und sie weiterhin an dich zahlt, wird schwer durchsetzbar sein. Vielmehr wird man deine Handlungen als eine Annahme ihres Angebotes begreifen dürfen, dass du das Fahrzeug übernimmst und im Gegenzug für die Raten fortan allein geradestehst.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich würde immer noch zunächst die Antwort #9 bevorzugen.



* Werden die Raten bisher vom Konto Deiner Ex-Freundin als Lastschrift abgebucht?
* Wurden denn bisher alle Raten wie mit der Bank vereinbart von ihr gezahlt?
* Hast Du von ihr irgendetwas schriftlich/textlich vorliegen aus dem hervorgeht, was Du am Anfang des Themas geschrieben hast?

-- Editiert von Xipolis am 14.03.2017 01:34

2x Hilfreiche Antwort

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