Darlehen vom Onkel mindert nicht Hartz IV
AFP VOM 17.6.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1655 Aufrufe Mehr zum Thema:Hartz IV
BSG: Kredit ist grundsätzlich kein Einkommen
Ein Darlehen ist Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen anzurechnen. Das gilt auch dann, wenn Angehörige mit einem rückzahlbaren Betrag aushelfen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14 AS 46/09 R)
Die Klägerin hatte 1500 Euro von ihrem Onkel bekommen, sollte das Geld aber später zurückzahlen. Die für die Hartz-IV-Leistungen zuständige Arbeitsgemeinschaft im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) wollte der 23-Jährigen trotzdem 1410 Euro als Einkommen anrechnen.
Dazu war die Arbeitsgemeinschaft nicht berechtigt, urteilte das BSG. Darlehen seien bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen generell nicht zu berücksichtigen. Gerade bei Angehörigen komme es allein darauf an, ob tatsächlich eine Rückzahlungspflicht bestand. Dies habe im konkreten Fall das Landessozialgericht Essen unwidersprochen festgestellt.
17. Juni 2010 - 16.25 Uhr
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