Darlehen aufnehmen: muss man in der Selbstauskunft erwähnen, dass man vor 6 Jahren in Insolvenz war?

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
Darlehen aufnehmen: muss man in der Selbstauskunft erwähnen, dass man vor 6 Jahren in Insolvenz war?

Hallo,

über mein Vermögen wurde im Jahr 2010 Privatinsolvenz eröffnet. Im Jahr 2011 folgte das Restschuldbefreiungsverfahren. Im Jahr 2016 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt und ich bin seitdem komplett schuldenfrei.

Ich möchte jetzt ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen. Die Bank hat mir ein Formular mit einer Selbstauskunft zum Ausfüllen mitgegeben.
Dort steht folgende Frage: "War bzw. ist ein Vergleichs- Konkurs- oder Insolvenzverfahren anhängig?"

Mir wurde mal mitgeteilt: Mein Insolvenzverfahren wurde im Jahr 2010 eröffnet und im Jahr 2011 war das Insolvenzverfahren beendet und es folgte das Restschuldbefreiungsverfahren. Das Insolvenzverfahren dauerte also noch nicht mal ein Jahr und wurde von dem Restschuldbefreiungsverfahren abgelöst.
2011 wurde also ein sogenannter Schlusstermin abgehalten. Damit wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und es folgte das Restschuldbefreiungsverfahren.
Nach meiner Interpretation liegt das Insolvenzverfahren daher 6 Jahre zurück, weil es ja im Jahr 2011 zu Ende war und vom Restschuldbefreiungsverfahren abgelöst wurde.

1) Muss ich die oben genannte Frage mit Ja oder Nein beantworten?
Eigentlich kann es der Bank doch egal sein, ob ich früher mal in Insolvenz war, weil ich ja komplett schuldenfrei bin.
2) Was passiert wenn ich die Frage mit "Ja" beantworte? Bekomme ich dann überhaupt ein Darlehen von der Bank?
3) Wie viele Jahre muss die Privatinsolvenz in der Vergangenheit liegen, damit ich die oben genannte Frage mit "Nein" beantworten darf?
4) Erfährt die Bank sowieso, dass ich mal in Insolvenz war, weil die eine Schufa Auskunft über mich einholt? Wie lange bleibt das in der Schufa gespeichert?

-- Editier von happy2 am 29.04.2017 10:43

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

1) Mit ja, weil auch auf die Vergangenheit bezogen gefragt wurde.

2) Sollte man die Bank fragen.

3) Die Frage ist nicht auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum bezogen.

4) Mit großer Sicherheit erfährt das die Bank.

Gruß

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ergänzung zu 4) 3 Jahre zum Jahresende, also bis Ende 2019.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

danke.

Sind die anderen hier auch de Meinung, dass die oben genannten Antworten richtig sind?

Was passiert, wenn man die Frage: "War bzw. ist ein Vergleichs- Konkurs- oder Insolvenzverfahren anhängig?" mit "Nein" beantwortet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119630 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Sind die anderen hier auch de Meinung, dass die oben genannten Antworten richtig sind?

JA



Zitat (von happy2):
Was passiert, wenn man die Frage: "War bzw. ist ein Vergleichs- Konkurs- oder Insolvenzverfahren anhängig?" mit "Nein" beantwortet?

Nichts.
Die Probleme fangen immer erst an, wenn das einer merkt.
Dann geht das Spektrum von "nichts" über "fristlose Kündigung des Kredites" bis hin zu "strafrechtliche Folgen wegen Betruges".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die Antworten.

Wie erfährt die Bank, dass ich früher mal in Insolvenz war? Schaut die Bank in die Schufa oder schaut die in etwas anderes?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119630 Beiträge, 39758x hilfreich)

In der Schufa steht so etwas drin.
Es gibt aber noch zahlreiche andere Quellen (andere Auskunfteien, interne Datenbanken, Quellen aus den Internet, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Inso steht noch bis Ende 2019 in sämtlichen Auskunfteien. Somit ist die Frage mit ja zu beantworten. Alles Andere geht in Richtung Betrug.

Desweiteren wird dir in Deutschland keine seriöse Bank einen Kredit geben. Wie man auf das schmale Brett kommt 1 Jahr nach der RSB Kreditwürdig zu sein ist mir ein Rätsel. Auch sollte man nach der Inso gelernt haben mit seinem vorhandenen Geld auszukommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Ex Inkassomitarbeiter:

Wieso wird mir keine seriöse Bank einen Kredit geben? Ich bin ja seit einem Jahr schuldenfrei!
Es geht um ein Darlehen das mit einer Grundschuld besichert ist. Sicherheiten kann ich genug anbieten. Das Darlehen ist dazu gedacht um eine Immobilie zu kaufen. Durch die Grundschuld bekommt die Bank auf jeden Fall ihr Darlehen zurück! Es geht um ein Darlehen in Höhe von mindestens 500.000 Euro.

Ich habe ja hier schon oft gefragt, welchen Grund die Bank haben sollte mir kein Darlehen zu geben, wenn ich doch schuldenfrei bin. Da das Darlehen mit einer Grundschuld besichert ist, hat die Bank kein Risiko. Ich kann der Bank auch noch andere zusätzliche Sicherheiten anbieten.

@ Ex Inkassomitarbeiter:
Wie lange nach der Restschuldbefreiung würde es dauern, bis mir wieder eine Bank ein Darlehen geben würde?

-- Editiert von happy2 am 03.05.2017 09:37

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Schätzungsweise bis Anfang 2020, da du so lange in der Schufa stehst.
Auch bist du nicht schuldenfrei sondern die Schulden können nur nicht mehr beigetrieben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119630 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ob die Bank den Kredit gewährt, entscheidet die Bank.
Dabei müssen nicht nur die gesetzlichen Richtlinien beachtet werden, sondern auch die (Außenstehenden unbekannten) internen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.030 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen