zustehen, die selbstschuldnerische Bürgschaft . Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
§ 2 Höchstbetrag der Bürgschaft Die Bürgschaft ist auf einen Höchstbetrag von DM / EUR.. .. .. .. .. .. .. .. begrenzt.
§ 3 Verzicht auf Einreden Der Bürge verzichtet ferner auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB).
§ 4 Bestand der Bürgschaft und Kündigung
Die Bürgschaft besteht bis zur vollständigen Begleichung der gesicherten Ansprüche des Bürgschaftsgläubigers aus dem Hauptvertrag. Der Bürge kann die Bürgschaft frühestens nach einem Jahr mit einer Frist von drei Monaten nach Kündigungszugang kündigen. Die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist in diesem Fall auf den Stand der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners bei Ablauf der Kündigungsfrist begrenzt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Bürgschaft ist bis zum.. .. .. .. .. .. .. .. begrenzt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mirko Ziegler, Rostock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Steuerrecht, Mietrecht und hat Interessensschwerpunkte: Verwaltungsrecht, Sozialrecht.