Darf sich der Alleinerbe unendlich viel Zeit lassen mit der Offenlegung der Erbsumme

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Darf sich der Alleinerbe unendlich viel Zeit lassen mit der Offenlegung der Erbsumme

Es gibt eine Alleinerben und zwei Pflichtteilberechtigte. Das Testament wurde schon vor 2 Jahren eröffnet. Die Pflichtteilsberechtigten haben keine finanziellen Mittel für einen Anwalt, wären aber auch mit nahezu jeder Vergleichssumme einverstanden, so lange sie einigermaßen angemessen ist. Der Alleinerbe hat ein Grundstück, ein Auto ( beides zusammen ca 180 tsd wert) aber kaum Bargeld usw. Jedoch legt der Erbe das nicht offen, sagt er braucht einen Gutachter um den Wer des Grundstückes zu ermitteln und vielleicht braucht er auch noch einen Gutachter um den Wert des Autos zu ermitteln usw. Darf der Alleinerbe diese Spielchen unendlich so weiter führen? Oder können die Pflichtteilsberechtigten auch so an ihr Geld kommen?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Der Erbe kann sich selbstverständlich nicht ewig Zeit lassen. Man muss beachten, dass natürlich auch Verjährungsfristen laufen. Ich würde empfehlen eine Frist zu setzen und im Fall der Nichterfüllung innerhalb der Frist, die Klage androhen.
Problematisch wird sein, dass die Pflichtteilsberechtigten kein Geld für einen Anwalt haben, was der Erbe wohl auch weiß, ansonsten würde er das Ganze nicht so verzögern.
Allerdings gibt es auch Kollegen, die für solche Fälle mit einem Erfolgshonorar arbeite, d.h. der Mandant zahlt zu Beginn nichts, oder nur sehr geringe Gebühren, im Falle des Obsiegens ist er jedoch am "Gewinn" zu beteiligen. Eventuell besteht auch die Möglichkeit für Prozesskostenhilfe und zuvor schon für Beratungshilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott

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