Darf neue Freundin ins gemeinsame Haus einziehen?

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go405566-72
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)
Darf neue Freundin ins gemeinsame Haus einziehen?

Hallo,

ich bin etwas ratlos und habe folgendes Problem: Mein Mann und ich möchten uns räumlich trennen, wobei wir beide eine spätere Versöhnung nicht ausschließen. Wir möchten nur ein paar Probleme aus dem Weg räumen und Abstand gewinnen. Zum nächsten Monat werde ich daher aus unserem Haus ausziehen und in eine Mietwohnung ziehen. Im Grundbuch des Hauses stehen wir beide drin. Ich muss jedoch dazu sagen, dass er wesentlich besser verdient als ich und somit schon während der Ehe die höheren Kosten für das Haus übernommen hat und auch mehr Vermögen in den Kauf des Hauses miteingebracht hat. Ich zahle nach meinem Auszug auch erstmal nichts mehr für das Haus.
Nun ist es so, dass er eine neue Freundin gefunden hat. Diese möchte, nachdem ich ausgezogen bin, in unser Haus einziehen. Ich habe jedoch etwas dagegen, dass sie einzieht. Hinzu kommt, dass wir zwar keine Kinder haben, aber wir haben zwei Katzen, die grundsätzlich eher mich als ihn als Bezugsperson wahrnehmen. Ich ziehe jedoch erstmal ohne die Katzen aus, da in meiner Mietwohnung keine Haustiere erlaubt sind und da ich die Tiere nicht aus ihrem gewohnten Umfeld reißen möchte. Vor allem, falls wir wirklich wieder zueinander finden sollten, mussten die Katzen umsonst umziehen. Nun möchte ich unsere Katzen aber auch nicht in die Obhut dieser fremden Frau geben. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, dass er eine neue Freundin hat, aber ich möchte nicht, dass sie in unser gemeinsames Haus einzieht. Gibt es Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ein wenig Naivität solltest du dir selbst zuschreiben.

spätere Versöhnung? neue Freundin will einziehen? da sage ich nur

Respekt vor solch einem Optimimus.

Den Katzen das gewohnte Umfeld lassen? Dass ist das wichtigste.

Ich denke die Freundin darf mit ins Haus einziehen.

Du kannst für deinen Teil des Hauses Nutzungsentschädigung von ihm
verlangen.( oder später bei der Zugewinnberechnung berücksichtigen).

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
go405566-72
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Nun, ich gebe zu, dass es etwas naiv klingt. Sie ist für ihn aber mehr so ein Lückenbüßer (was er ihr nicht sagt).

Sie ist zur Zeit selbst verheiratet und lebt mit ihrem Mann in einer gemeinsamen Wohnung, aus der sie dann ausziehen und in unser Haus ziehen würde. Ich finde, sie sollte sich eine eigene Wohnung suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Schon etwas angestaubt, aber meines Wissens nie widersprochen:
Bundesgerichtshof Urt. v. 22.05.1963, Az.: IV ZR 294/62
Tenor:

quote:<hr size=1 noshade>Gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des Ehemanns in den äußeren Bereich der Ehe, kann sich die Ehefrau grundsätzlich durch eine gegen den Ehemann oder die Geliebte gerichtete Klage auf Beseitigung der dadurch bewirkten Störung bzw. auf Unterlassung künftiger Störungen zur Wehr setzen. Dies gilt insbesondere bei der beabsichtigten Aufnahme in die Ehe- und Familienwohnung, auch wenn die Ehefrau die Ehewohnung bereits verlassen hat, bevor der Ehemann die Geliebte in die Wohnung nahm. Dies aber nur für den Fall, daß die Ehefrau noch nicht den Willen zu einer endgültigen Aufgabe der Ehewohnung bekundet hat. <hr size=1 noshade>

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Dieses Urteil ist vor der großen Familienrechtsreform gesprochen worden. Hat allenfalls noch historischen Wert. Damals hatte sich jeder Ehepartner jedweder Neuorientierung zu enthalten, solange man noch verheiratet war. Alles andere war sittenwidrig.

Fakt ist hier doch, dass die Frau ihren Wohnsitz aufgegeben hat. Sie hat zwar einen Anspruch auf Rückkehr binnen eines halben Jahres, mehr aber auch nicht.

Ob es taktisch sehr geschickt ist, jetzt anteilig Nutzungsentschädigung für ihren Hausteil zu verlangen. Allerdings ist dann damit zu rechnen, dass im Gegenzug der Ehemann auch Beteiligung an den Kauskosten verlangt. Wahrscheinlich ist die jetzige Handhabung günstiger für die Frau.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nein, das hat auch durch die Familienrechtsreform nichts verloren.
Es ist immer noch die Ehewohnung, und der Einzug der Freundin gegen den Willen der Ehefrau (die den Wohnsitz ja gerade erst wechselt und nach eigenem Bekunden auch davon ausgeht, wieder einzuziehen nach eine Abkühlungsphase) wird bereits dem grundgesetzlich garantieren Schutz der Ehe nicht gerecht.
Übrigens wurde auch zur Zeit dieses Urteils eine Geliebte nicht als "sittenwidrig" angesehen. Es wurde unterschieden zwischen innerem (was z.B. den Ehebruch angeht) und äußeren (z.B. die Ehewohnung) Bereich der Ehe und festgehalten, dass die Rechtsprechung nur für den äußeren Bereich zuständig ist.
Das Urteil ist natürlich z.B. dahingehend antiquiert, dass der Abwehranspruch offenbar nur für die Ehefrau besteht - aber der Grundsatz ist, denke ich, auch heute noch gültig: ein Eindringen in den äußeren Bereich der Ehe muss von keinem der Ehepartner geduldet werden.

Der § 1361b BGB sagt auch nur, dass der Ehemann die Wohnung wohl zur alleinigen Nutzung verlangen kann. Zur Nutzung durch die Geliebte berechtigt das noch lange nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)



Rein rechtlich ist der Fall eine Sache, wie stellt man sich das aber in der Praxis vor?

Im Grundbuch steht ihr also hälftig und wer ist der Kreditnehmer für das Haus, auch beide? Wenn ja: Dein Mann entlässt dich aus einer Zahlungspflicht, da erwartet er bzgl. der Freundin wohl auch ein Entgegenkommen. Alternativ müsstest du doch bleiben oder weiter mit zahlen!?



Falls ihr euch nicht versöhnt: Was machst du dann mit den Katzen, die du nicht in deiner Wohnung halten darfst? Die scheinen dir ja sehr wichtig.
Was, wenn dein Mann eines Tages fordert, dass du doch weiter mit abbezahlst?

............und falls man sich versöhnt:

Was, wenn die Lückenbüßerin nicht einfach wieder auszieht oder sich deren Suche nach einer neuen Wohnung monatelang hinzieht!?
Nebenbei hinterlässt die Tatsache, einen Menschen als Lückenbüßer zu ´´nutzen´´ einen seltsamen Eindruck bezgl. des Charakters deines Mannes.




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" "

-- Editiert HeHe am 13.01.2015 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

doch quiddje, die Ehefrau muss es dulden. Es wird ja nicht in einen äusseren Bereich der Ehe eingedrungenen, sondern in einen aufgegebenen Bereich. Und das ist ein himmelweiter Unterschied. Das Urteil wurde in einer Zeit gefällt, in welcher es auch noch den Straftatbestand der Kuppelei gab, völlig andere Bewertungsmaßstäbe als heute galten. Natürlich steht die Ehe unter besonderem Schutz des GG, aber wie der Schutz aussieht, das hat sich doch in den letzten Jahrzehnten gewaltig geändert. Da konnten nicht mal der unsägliche Bischoff Mixa und Seehofer was dran ändern.

Es gibt im Augenblick keine eheliche Wohnung. Und wen die Partner in ihrer Wohnung leben lassen, das geht nur sie etwas an.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich sehe hier auch eine Aufgabe der ehelichen Wohnung. Die TE zieht ja nicht vorübergehend zu Freunden, Eltern oder in ein Hotel, sondern hat einen Mietvertrag für eine eigene Wohnung abgeschlossen, der zwangsläufig eine längerfristige vertragliche Verpflichtung und auch die Pflicht zur Ummeldung mit sich bringt.

Und mal grunsätzlich an die TE: Bitte hinterfrage Deine Ansicht, dass es sich nur um eine Lückenbüßerin handelt. Die andere Frau gibt letztendlich ihre eigene Ehe auf und will zu Deinem Mann ziehen. Wenn Dein Mann einen solchen Schritt mitgeht, dann ist es ihm entweder sehr ernst mit der anderen Frau oder er ist ein absolutes - sorry - A....loch. Bei beiden Varianten würde ich mir schwer überlegen, ob die Hoffnung auf eine spätere Versönung so wirklich sinnvoll wäre.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

...in Ergänzung: wenn die Neue unmittelbar nach der Trennung einziehen soll, dann frag ich mich natürlich, wie lange die Kiste schon lief. Und alle Bekundungen von Männe, nun ja, vielleicht will er der Frau ja nicht weh tun? Sich also quasi rausschleichen aus der Beziehung, was ja nicht falsch sein muss.

wirdwerden

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