Hallo Community!
Der Chef meines Chefs hat sich heute etwas erlaubt, was meines Erachtens nicht rechtens ist, doch als Yura-Laie lasse ich mich gerne belehren.
Ich arbeite(te) seit wenigen Tagen in einem Getränkemarkt. Im Einzelhandel gibt es die altbekannte Regel: Wenn etwas in der Arbeitsfilliale gekauft wird, Kassenbon dabeihaben!
Hatte ich. Zumindest bis Feierabend. Im Laufe meiner Schicht kaufte ich mir eine Getränkedose und der dazugehörige Kassenbon befand sich in meiner Hosentasche. Als meine Kollegen und ich Feierabend hatten, habe ich den Bon weggeschmissen. Ich dachte, ab jetzt brauche ich ihn nicht mehr.
Meine Kollegen und ich haben die Filliale durch den Personalausgang verlassen und siehe da: Der Bezirksleiter meiner Arbeitsstelle lauerte auf dem Parkplatz. Spätkontrolle. Er wollte meinen Rucksack durchsuchen und ich behauptete, ohne den Beweis, dass er tatsächlich der Bezirksleiter sei, dürfe er das gar nicht. Ich habe den Mann noch nie gesehen, aber ich bin(war) erst seit wenigen Tagen im Team und als ich sah, wie meine Kollegin ihn wiedererkannte und tat, was er befahl, machte ich es ihr nach.
"Haben Sie etwas im Geschäft gekauft?", fragte er.
"Eine Dose.", sagte ich.
Natürlich wollte er den Kassenbon sehen, doch ich hatte ihn nicht mehr. Er meinte, ich sei gefeuert.
Das ganze fand vor 3 Stunden statt. Zuerst nahm ich an, besagter Bezirksleiter sei ein Betrüger, doch er telefonierte mit meinem Vorgesetzten um ihn nach dem Passwort für den alarmgesicherten Personaleingang zu fragen. Hinzu kommt, dass mein Chef mehrmals behauptete, sein Vorgesetzter (der Bezirksleiter) sei ein cholerisches ********* und die Beschreibung trifft zweifelsohne zu, somit lösten sich meine Zweifel auf.
Im Grunde möchte ich nur folgendes fragen: Darf man mich nach Feierabend durchsuchen? Ohne mich vorher darauf hinzuweisen, dass Spätkontrollen stattfinden? Ich bin über jede Antwort dankbar.
Darf mich mein Chef nach Feierabend kontrollieren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gibt keine einheitliche Rechtssprechung zu der Frage, ob präventive Taschenkontrollen zulässig sind oder nicht. Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu?
Aber ich bin mir doch ziemlich sicher, dass der fehlende Bon für die Getränkedose hier nicht wirklich ein Kündigungsgrund ist. Der Kollege kann sich nicht an Ihren Kauf erinnern? Hat er mitbekommen, wie Sie den Bon weggeworfen haben?
Sie sind nicht gefeuert. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollten Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten und danach auf Arbeitslosengeld angewiesen sein, ist es sinnvoll, gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen zu klagen. Sonst kann es sein, dass das Alg für 12 Wochen gesperrt wird.
Yura-Laie = gefällt mir
Sie werden den Bonn ja nicht geschreddert haben, war der nicht mehr beizubringen?
Grundsätzlich würde ich sagen, Ihr Chef war nicht dazu berechtigt, Sie zu durchsuchen. Er hätte aber die Polizei dazu rufen können mit dem aus seinen Augen berechtigten Verdacht, sie hätten die Dose gestohlen. Dann hätte die das halt getan, mit dem gleichen Ergebnis, denke ich.
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'Nach Feierabend' scheint mir hier doch ein wenig irreführend, auch wenn du schon ausgestempelt hattest: die Kontrolle hat noch auf dem Firmenparkplatz stattgefunden. Verdachtskontrollen bei Kunden finden auch erst nach der Kasse statt, oder?
Ich sehe hier keinen Grund der eine Kündigung rechtfertigen würde. Schon gar nicht, wenn sich der Kollege, der kassiert hat, evtl. noch an die Bezahlung erinnern kann.
Der Bezirksleiter hat überhaupt kein Recht die Tasche zu durchsuchen, ich würde mir solche Durchsuchungen nicht gefallen lassen. Soll er doch ruhig jedesmal die Polizei rufen wenn er einen begründeten Verdacht hat und jemanden kontrollieren möchte.
Zuerst einmal Danke für die Antworten. Ihr helft mir wirklich weiter.
Ich bin heute noch einmal zur Arbeit gegangen, somit gibt es ein kleines Update.
Mein Fillialleiter hat heute Morgen alle Mülleimer durchsucht und meinen Kassenbon gefunden. Auch die Unterschrift des Kassierers ist darauf zu sehen. Trotzdem will der Bezirksleiter nichts an seiner Entscheidung ändern. Er hat die Kündigung an die Zentrale weitergeschickt. Ist das immer noch rechtens?
Sie sind in der Probezeit. Wenn der Bezirksleiter entscheidet (und auch die Befugnis dafür hat) dass Sie da nicht mehr arbeiten, dann gilt das. Nur bei einer verhaltensbedingten Kündigung sollte dagegen geklagt werden. Grundsätzlich braucht ein AG ja keinen Grund, um in der Probezeit zu kündigen.
-- Editiert von altona01 am 24.02.2017 16:53
doppel
-- Editiert von altona01 am 24.02.2017 16:50
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