Darf man sich selbst für verstorben erklären?

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Darf man sich selbst für verstorben erklären?

Hier angeregt durch das Thema Gewinnspiele und die öfteren Anrufe diverser Call-Center hab ich mal eine hypothetische Frage:

Wenn mich also mal wieder so ein Call-Center anruft und z.B. meinen Mann sprechen will, darf ich denen dann erzählen, dass er vor einem Viertel Jahr verstorben wäre (obwohl er noch quietschfidel ist)? Oder eben auch von mir selber behaupten, ich wäre verstorben?
Sind ja immer die üblichen Fragen...
Spreche ich mit Frau X Y?
Tut mir leid, die ist leider am... etc.

Kann das irgendwelche strafrechtlichen Folgen haben? Hab mir in meinem Köpfchen nur mal überlegt, dass man dann eben wegen abzusehender Erfolglosigkeit aus irgendwelchen Adressenlisten gestrichen wird...

Die Frage ist übrigens ernst gemeint...

gruß azrael


von azrael am 14.11.2008 21:55
Status: Unsterblich (3037 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
Die Beweislast wäre an dieser Stelle äußerst dünn für das Call Center. Außerdem würde das Call Center wohl kaum deswegen Anzeige erstatten (wenn überhaupt möglich).

Du bist denen ja nicht zur Wahrheit verpflichtet.

Ärger könnte es allenfalls dann geben, wenn Firmen berechtigt anrufen (z.B. Gläubiger, Vetragspartner). Das könnte ggf. als Täuschungs- oder Betrugsversuch gewertet werden.

Soweit ich weiß kann das doch eher strafrechtliche Folgen haben, wenn diese Call Center unerlaubt anrufen (z.B. wegen Gewinnspielen usw.).


von hollywood85 am 14.11.2008 22:16
Status: Praktikant (27 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
Warum keine mehrmonatige Bildungsreise im Ausland?


von Mahnman am 15.11.2008 00:52
Status: Tao (5244 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
Nicht nur der Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das „Recht zur Lüge“, sondern man darf immer Lügen, solange dadurch gegen keine Strafrechtsnorm verstoßen wird, z.B. Betrug.

Bei einem unerwünschten Werbeanruf, darf man daher dem Anrufer seinen eigenen Tod verkünden. Ob das den Anrufer aber von weiteren Anrufen abhält oder ob der Anrufer dann versucht, den „Neukunden“ zu bequatschen, muss natürlich angewartet werden. Einfach auflegen ist meiner Meinung hach noch immer am Besten.



von Mausi1939 am 15.11.2008 11:05
Status: Unsterblich (921 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
Das Beste was man bei Call-Center-Anrufen machen kannst ist folgender Satz:" Wissen Sie, dies klingt alles schön und gut, aber ich bin erst vor 6 Wochen aus dem Gefängnis gekommen und versuche mein Leben auf die Reihe zu bringen!" Meinst Du wie schnell Du von den Listen der netten Anrufer bist!! ;-)


von Guido47057 am 18.11.2008 20:40
Status: Junior (88 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
Auch empfehlenswert: Den Anruf annehmen, kurz sagen ''Moment, ich hab gleich Zeit fuer Sie!'' und dann das Telefon unters Kopfkissen oder in die Aktentasche packen und dort liegen lassen. Kostet die Halunken wenigstens noch Zeit und Geld :D

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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"


von Olliminator am 19.11.2008 10:31
Status: Unsterblich (1269 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
Sie dürfen diese Aussage ohne Konsequenzen machen.
Zumindest gegenüber Call-Center-Anrufen!
Bei anderen Anrufen sieht es anders aus.

Ich habe selbst schon im Call-Center gearbeitet und sogar das Call-Center hat in viellerlei Hinsicht das Recht zu lügen.
Traurig aber wahr.

Aber wissen sie was das beste ist wenn so jemand anruft?
"Kein Interesse" und sofort Auflegen. Klingelts danach direkt wieder, nicht mehr dran gehen.
Die Call-Centerleute wissen das Sie eigentlich nicht mehr anrufen dürfen. Viele machens aber einfach trotzdem um einen zu ärgern, denn sie wissen auch das der Anruf nicht zurück verfolgt werden kann.

Viele arbeiten mit Listenauszügen die alle paar Monate wieder von neuem abtelefoniert werden.
Damit meine ich, Sie werden wegen so einer Aussage nicht von der Liste gestrichen und man wird Sie wieder anrufen.

Daher sparen Sie sich lieber die Mühe und legen gleich auf.


von soberan am 22.11.2008 09:42
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Darf man sich selbst für verstorben erklären?
> Bei anderen Anrufen sieht es anders aus.

Das ist so zu pauschal. Grundsätzlich darf man sich immer für tot erklären, solange damit keine anderen Straftaten (etwa Betrug) verwirklicht werden.


von Leibgerichtshof am 22.11.2008 11:43
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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