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Darf man einfach das Schloss wechseln??

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Darf man einfach das Schloss wechseln??

Hallo ich hoffe das mir hier evtl. jemand helfen kann.
Es geht um meinen alten Vermieter denn wir hatten mit diesem nur Stress da er es in über einem Jahr nicht geschafft hat irgendeinen Mängel zu beheben ( Schimmel, Wasseranschluss defekt, ungeziefer, undichte fenster usw usw.) Daraufhin haben wir die Miete etwas gekürtzt und promt kam die fristlose Kündigung ( kam uns ganz recht da wir es dort eh nciht mehr ausgehalten haben und unsere kiddis krank wurden) Jedenfalls haben wir dann den Umzug begonnen und uns eigentlich mit dem Vermieter auf einen Verggleich geeinigt. Als wir nun die letzten Sachen aus der Whg. holen wollten stellten wir fest das er einfach das Schloss gewechselt hat und unsere Sachen noch drin sind! Nun halt die Frage darf er das einfach so was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann und was kann ich nun machen um an meine sachen zu kommen? darf ich das schloss einfach öffnen und die rechnung an ihn schicken oder wie was wo?

Ich bin jetzt schon für jeden Tip dankbar denn es befinden sich noch recht wichtige Sachen in der Whg.


von BjörnZ am 30.05.2005 17:19
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Sie haben die Miete noch für den laufenden Monat überwiesen? Bis wann sollten Sie aus der Wohnung raus sein?

Der Vermieter darf auf gar keinen Fall Ihre Sachen behalten - fordern Sie ihn auf, umgehend Ihre Sachen auszuhändigen!

Wie das mit dem Türschloss ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass wenn Sie Miete bezahlt haben auch uneingeschränkten Zutritt zu Ihrer Wohnung haben.

Vielleicht antworten ja noch ein paar "Profis"
.

-- Editiert von feenkind am 30.05.2005 17:43:59


von feenkind am 30.05.2005 17:43
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Also die komplette Miete ist nicht überwiesen worden da wir ja einiges zu bemängeln hatten. Auszug sollte bis zum 1. sein. Aber normal bräuchte er doch um um das Schloss zu knacken o.ä. ne Räumungsklage oder sowas oder?


von BjörnZ am 30.05.2005 17:47
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Also der Auszug sollte zum 01.06. sein nicht zum vergangenen 1. Also wir hätten eigentlich noch Zeit


von BjörnZ am 30.05.2005 20:00
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Na, dann aber mal ab zum Anwalt! Es steht Ihnen das Recht zu, bis zum 1. uneingeschränkt in Ihre bis dahin angemietete Wohnung zu gehen. Und es muss ein ordentliches Übergabeprotokoll gemacht werden!




von feenkind am 30.05.2005 22:10
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe dauert das aber bestimmt Ewigkeiten bis ich wieder in die Whg. komme oder? Kann ich die Türe nicht irgendwie anders öffnen lassen oder öffnen ohne Ärger zu bekommen da ich die Dinge welche sich noch in der Whg. befinden dringend benötige.


von BjörnZ am 31.05.2005 00:01
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aber mit Sicherheit

www.frag-einen-anwalt.de.

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von feenkind am 31.05.2005 06:56
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Ich würde zur Polizei gehen. Selbst wenn nicht die gesamte Miete bezahlt wurde, hat der Vermieter noch lange nicht das Recht zum Schlosswechsel. Ihr seid aktuell noch Mieter.

Der Vermieter hat sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, da er die Wohnung nur mit eurer Zustimmung betreten darf. Dies ist strafbar und ihr könnt ihn anzeigen.


von peron30 am 31.05.2005 12:00
Status: Philosoph (683 Beiträge)
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Hallo,

die Vorgehensweise des Vermieters nennt man zivilrechtlich verbotene Eigenmacht, strafrechtlich Hausfriedensbruch sowie ggf. Nötigung.

Hier hilft nur, über einen RA im Eilverfahen beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, mit der Sie wieder in die Wohnung eingewiesen werden (alternativ können Sie den Antrag auch bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts mündlich zu Protokoll geben). Der Vermieter muss Ihnen anschließend wieder den Zugang zur Wohnung ermöglichen, damit Sie Ihre restlichen Sachen abholen können. Wenn Sie feststellen, dass Sachen aus der Wohnung verschwunden sind, müssen Sie den Vermieter auf Herausgabe verklagen. Die Kosten des Verfahrens sowie etwaige Schadensersatzforderungen sind vom Vermieter zu erstatten.

MfG Gruwo


von Gruwo am 31.05.2005 19:55
Status: Unsterblich (1302 Beiträge)
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Also ich habe so ein ähnliches problem.Ich habe seit letzten Monat eine wohnung angemietet.Leider war mir der zustand der wohnung nicht bewusst.Kein sauberes warmes wasser kein Fernsehanschluss,Undichte Fenster,Versiffte wände,Dreckiger Teppich, und und und.....daher habe ich die die erste und bis jetzt einzigste miete genommen und wollte damit die mängel beseitigen da mein vermieter genau wie der andere oben es einfach nicht hinbekommt.Die wohnung aber so Unbewohnbar ist.Ja eines Tages oder nachts kahm ich nach hause und schwub hatt mein schlüssel nicht gepasst.Schloss gewechselt.Diese nacht durfte ich dann bei angenehmen 8 grad drausen verbringen.Nuhn wusste ich nicht wie oder wo oder an wehn ich mich wenden sollte.Also sprich eine monatsmiete fehlt un da denke ich nicht das mein Vermieter einfach mal mein schloss wechseln darf.Wo bekomme ich da am schnellsten geholfen das ich wieder en dach mein dach übern kopf habe???
Lg Dominik


von Wiselflink88 am 17.09.2008 12:48
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Darf man einfach das Schloss wechseln??
Also ich habe so ein ähnliches problem.Ich habe seit letzten Monat eine wohnung angemietet.Leider war mir der zustand der wohnung nicht bewusst.Kein sauberes warmes wasser kein Fernsehanschluss,Undichte Fenster,Versiffte wände,Dreckiger Teppich, und und und.....daher habe ich die die erste und bis jetzt einzigste miete genommen und wollte damit die mängel beseitigen da mein vermieter genau wie der andere oben es einfach nicht hinbekommt.Die wohnung aber so Unbewohnbar ist.Ja eines Tages oder nachts kahm ich nach hause und schwub hatt mein schlüssel nicht gepasst.Schloss gewechselt.Diese nacht durfte ich dann bei angenehmen 8 grad drausen verbringen.Nuhn wusste ich nicht wie oder wo oder an wehn ich mich wenden sollte.Also sprich eine monatsmiete fehlt un da denke ich nicht das mein Vermieter einfach mal mein schloss wechseln darf.Wo bekomme ich da am schnellsten geholfen das ich wieder en dach mein dach übern kopf habe???
Lg Dominik


von Wiselflink88 am 17.09.2008 12:48
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