Darf man ein Wohnhaus zum Gewerbebetrieb umbauen?

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cati62
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Darf man ein Wohnhaus zum Gewerbebetrieb umbauen?

Ist es rechtlich möglich, dass man im reinen Wohngebiet ein bestehendes Wohnhaus im Erdgeschoss zu Geschäftsräumen ausbaut und die Aussenfassade entsprechend gestaltet (Auslage) und dann einen Anbau errichtet (Geschäftstrakt und Aufzug, Lagerräume dazu baut und im Dachgeschoss eine Wohnung anbaut? Im Nachbarhaus befindet sich jetzt über zwei Stockwerke ein Geschäft samt Büro dieses Klempners, er hat über 12 Mitarbeiter, die als Klempner angestellt sind. Für uns Anrainer bedeutet dies Kunden-, und Lieferantenverkehr im Wohngebiet. Ausserdem betreibt er ein KabelTV-Unternehmen und errichtet hierfür mitten im Wohngebiet riesige SAT-Schüsseln (bis zu 5 Meter Durchmesser. Laut Gemeinde ist das rechtens. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand auskennen würde, ob man da als Anrainer wirklich nichts dagegen unternehmen kann, oder wenn jemand wüsste, wo man Informationen bekommen könnte, was im Wohngebiet erlaubt ist. Vielen Dank!

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5 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Jeder, der durch einen Verwaltungsakt belastet ist, kann Widerspruch einlegen. Ob Erfolg beschieden ist, das hängt vom Baurecht (Landessache, daher unterschiedlich) sowie dem kommunalen Recht ab.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Ist es rechtlich möglich

Ja, ist es.



quote:
im reinen Wohngebiet

Da ist es zwar ungewöhnlich, aber möglich.
Es kann sich auch um ein Mischgebiet handeln, ein Wohngebiet mit vereinzelter Gewerbenutzung ...

Als erstes sollte man mal durch Einblick in die Unterlagen beim Amt klären was es heute tatsächlich ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

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#3
 Von 
Cati62
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo! Danke für die Antworten. Der letzte größere Umbau ist 1993 gewesen. Wir haben unseren Baugrund 1998 gekauft. Die Firma vergrößert sich jetzt mitarbeitermäßig, es wird deutlich mehr Ware angeliefert als früher. Wir hatten auch mit einem nicht genehmigten, lärmenden Klimagerät Probleme, es lief 24 Stunden neben unserem Schlafzimmer und momentan besteht die Firma auf täglicher Nachtanlieferung von Lieferantenwaren, auch untertags wird jedes Paket einzeln angeliefert. Die Nachbarn haben mir schon länger geschildert, dass sie fassungslos waren, als das Gebäude vom Wohnhaus in ein Geschäftshaus umgebaut wurde und sich niemand traute, dagegeben Einspruch zu erheben und die Gemeinde einfach allem zustimmte. Eine Rechtsanwältin hat mich einmal gefragt: "Die Frage ist, wie diese Firma überhaupt ins Wohngebiet gekommen ist?" Deshalb habe ich mich jetzt informiert. Wir haben hier nur Wohngebiet, kein Mischgebiet.

Laut Bauordnung dürfen kleinere, nicht störende Handwerksbetriebe und Betriebe des täglichen Bedarfes im Wohngebiet sein oder Ärzte und Betriebe für Wohnzwecke. Das trifft hier meiner Meinung nach nicht zu. Der Betrieb ist eine GmbH mit über 12 Mitarbeitern, es ist ein Elektrogeschäft mit einem E-Klempner(Installations-)betrieb. Ein Elektrogeschäft verkauft keine Ware für den täglichen Bedarf. Ich habe dazu im Internet recherchiert. Die Auslegung ist verschieden, einmal wurde es genehmigt im Wohngebiet und dann wurde sogar ein Büro für so einen Betrieb abgelehnt, weil man nicht ausschließen konnte, das nach dem Büro auch der Betrieb in das Wohngebiet übersiedelt. Man müsste es wohl gerichtlich klären lassen und das wäre mit hohen Kosten verbunden.

Was auch sehr störend ist:
Dieser Betrieb bietet auch Kabel-TV an. Er hat dafür Satellitenschüsseln auf dem Parkplatz und auf dem Garagendach montiert, mit bis zu 5 Meter Durchmesser, derzeit 6 Stück. Er bietet da z. B. türkisches Fernsehen an, obwohl bei uns im Dorf fast keine Türken sind, die Anlage ist aber auch für die Nachbardörfer. Laut Gemeinde hat er die Genehmigung für die Montage der SAT-Schüsseln auch schon lange. Wir Anwohner haben das hinzunehmen laut Gemeinde, der Ortsbildschutz sei dadurch nicht gestört. Das wussten wir beim Grundkauf auch nicht. Er montiert die Schüsseln so nach und nach. Es gibt bei uns Gemeinden, die vorschreiben, dass nur eine Schüssel pro Haus montiert sein darf und wir haben im Wohngebiet einen KabelTV-Anbieter ...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich wiederhole mich: Landesrecht und Ortsrecht. Und jeder, der sich belastet fühlt, kann ein förmliches Verfahren einleiten. Wies ausgeht, können wir hier nicht wissen, da Landesrecht und Ortsrecht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Der letzte größere Umbau ist 1993 gewesen.

Die Firma ist also schon seit über 20 Jahren dort existent. Das bedeutet in der Regel einen nicht unerheblichen Bestandsshutz. Nicht so gut.



quote:
Eine Rechtsanwältin hat mich einmal gefragt: "Die Frage ist, wie diese Firma überhaupt ins Wohngebiet gekommen ist?"

Und? Die Antwort könnte einen Lösungsansatz enthalten ...



quote:
Wir haben unseren Baugrund 1998 gekauft.

Also als der Betrieb baulich annähernd schon so groß war habt ihr euch dort angesiedelt. Auch nicht gut.



quote:
auch untertags wird jedes Paket einzeln angeliefert.

Das ist angesichts der damit verbundenen Personal und Fahrtkosten ohne weitere Präzisierung unglaubwürdig.
Das könnte sich nicht mal DHL leisten ...



quote:
Dieser Betrieb bietet auch Kabel-TV an. Er hat dafür Satellitenschüsseln auf dem Parkplatz und auf dem Garagendach montiert,

Keine Emmisionen, nur optisch störend. Da wird man warscheinlich nichts machen können.



quote:
Man müsste es wohl gerichtlich klären lassen und das wäre mit hohen Kosten verbunden.

Man kann es auch versuche selbst zu lösen. Aber dazu braucht man etwas handfestes. Nachforschen, nerven, bohren.





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Im übrigen gilt "

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