Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage, da ich nach einiger Recherche wohl doch die Wohnung streichen muss.
In meinem Mietvertrag steht: "Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses in einzelnen oder sämtlichen Mieträumen die Schönheitsreparaturen nach §10 noch nicht fällig, so ist der Mieter verpflichtet, die hierfür entstehenden Renovierungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Abnutzungsgrades auf der Grundlage des Kostenvoranschlags einer Fachfirma zeitanteilig gemäß nachfolgenden Regelungen zu tragen:..... [dann halt die anteilmässige Rechnung]
Kann ich auch selber einen Kostenvoranschlag besorgen? Ich könnte mir vorstellen dass ich auf Internetseiten wie z.B. myhammer.de günstiger einen Maler finde, als der des Vermieters ist, weil die beiden evtl schon eine "Geschäftsbeziehung" haben und der Maler da gut und gerne etwas teurer ist als ein "Internetmaler" (der halt auch in einer Firma arbeitet, aber durch Konkurrenzdruck evtl mit dem Preis runtergeht)
Darf man den Maler selber wählen oder der Vermiete
5. Januar 2010
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Frage vom 5. Januar 2010 | 22:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man den Maler selber wählen oder der Vermiete
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 22:14
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!
Umgekehrt gilt hier aber auch!
Wer sie bezahlt, darf sich aber auch aussuchen wer die Musik spielt!
#2
Antwort vom 5. Januar 2010 | 22:26
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
Wenn es sich um eine vergleichbare Firma handelt.
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