366.381
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Gesellschaftsrecht » Darf litauische Firme in DE Tätigkeit füh...

Darf litauische Firme in DE Tätigkeit führen?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

771 Aufrufe

Darf litauische Firme in DE Tätigkeit führen?

Ich habe eine Frage, was die Tätigkeit einer litauischen Firme betrifft. UAB entspricht der deutschen GmbH und Litauen gehört zu EU. Also ich möchte einen Ratschlag gerne bekommen, darf solch eine UAB dann in Deutschland eine Unternehmerische Tätigkeit führen oder nicht? Hauptrichtung der Tätigkeit sind Dienstleistungen (Beratung im Bereich online business und webdesign) Aber zu Tätigkeitsbereich dieser Firme gehört auch das Handel, und zwar export import mit nicht EU Staaten.
Der Hauptsitz der Firma ist trotzdem in Vilnius. Also, ich bedanke mich für beliebige Tipps und Informationen.

-----------------
""


von ditas am 11.06.2012 09:54
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Darf litauische Firme in DE Tätigkeit führen?
Seit 1. Mai 2011 gilt für Litauen die EU-Dienstleistungsfreiheit in vollem Umfang.

Unter Dienstleistungsfreiheit versteht man das Recht, ungehindert von einem Mitgliedsstaat aus einzelne Dienstleistungstätigkeiten "vorübergehend" in einem anderen Mitgliedsstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.

Ob der vorübergehende Charakter der Dienstleistungserbringung gegeben ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Als Prüfungskriterien werden die Dauer, Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr und die Kontinuität der Dienstleistung herangezogen. Eine grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt liegt dann nicht mehr vor, wenn das ausländische Unternehmen systematisch oder schwerpunktmäßig nach Ausübungsmöglichkeiten in Deutschland sucht. Wenn das Unternehmen überwiegend Aufträge zur Ausführung in Deutschland akquiriert, kann nicht mehr von einer bloß vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit gesprochen werden. In diesem Fall wäre in Deutschland eine Niederlassung zu gründen. Die Dienstleistungsfreiheit kann dann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Es sind überdies alle deutschen Gesetze + Rechtsvorschriften (insbes. die gewerberechtl. Regelungen) zu beachten.

-----------------
""


von hamburger-1910 am 12.06.2012 02:29
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Darf litauische Firme in DE Tätigkeit führen?
Vielen Dank für die Antwort

-----------------
""


von ditas am 12.06.2012 07:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

litauische   Firme   Tätigkeit   führen  
123recht.net ist Rechtspartner von:

366381
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110828
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online