Darf ich mit Kollegen über einen mir vom AG angeboten Aufhebungsvertrag sprechen?

26. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
piggeldy85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich mit Kollegen über einen mir vom AG angeboten Aufhebungsvertrag sprechen?

Hallo Arbeitsrechtsprofis,

ich befinde mich in einer unangenehmen Situation.Ich befinde mich noch bis zum 13.6.2016 in Elternzeit.Meine Firma möchte mich im Anschluss an die Elternzeit nicht weiterbeschäftigen und mich durch meine Elternzeitvertretung ersetzen. Weil diese angeblich besser ist, als ich.Um das zu rechtfertigen haben sie eine "höherwertige Stelle" geschaffen, bei der sie argumentieren, dass sie mich auf dieser Stelle leistungsmäßig nicht sehen und dass sie mich also betriebsbedingt kündigen möchten. Eine neue Stelle für mich können sie aufgrund der wirtschaftlichen Lage momentan nicht schaffen.Um eine Klage meinerseits zu verhindern wurde mir ein Aufhebungsvertrag samt Abfindung angeboten.Ich habe von Anfang an abgelehnt den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, aber angeboten im Rahmen einer Verlängerung meiner Elternzeit nur 30h arbeiten zu gehen, damit die Firma Geld spart.Dazu wurde mir immer nur gesagt, dass dies nicht möglich wäre.So hat also jede Seite auf Ihrer Meinung beharrt.

Mit diesem Stand gingen einige Wochen ins Land, währen denen ich mich mit der Kollegin, die meine Stelle übernehmen soll, über das Thema per Whatsapp ausgetauscht habe.Sie hat überhaupt davon erfahren, weil ich nach meinem Gespräch mit HR heulend durch die Firma gelaufen bin.Sie hat öfter aktiv nachgefragt, wie es mir geht und wie der Stand in diesem Fall ist. Ich habe ihr erzählt, worüber man mit mir gesprochen hat, aber keine konkreten Zahlen genannt.Sie hat sich sehr solidarisch mir gegenüber gegeben und sich auch darüber geäußert, dass sie das Verhalten der Firma unfair finde...

Nun zum eigentlichen Problem:Heute flatterte mir eine Abmahnung ins Haus, in der mir vorgeworfen wird, dass ich vertrauliche Informationen weitergegeben hätte und dass dies der "Verschwiegenheitspflicht zu nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten" in meinem Arbeitsvertrag widerspricht. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass meine Kollegin sich durch die Nachrichten massiv belästigt fühle.Es wurde auch geschrieben, dass dazu Nachrichten von mir an meine Kollegin vorliegen.

1. Ich kann mit dem Nachrichtenverlauf nachweisen, dass meine Kollegin sich keinesfalls belästigt gefühlt hat. Im Gegenteil sogar darum gebeten hat, sie auf dem Laufenden zu halten.
Zählt das schon unter Verleumndung ihrerseits?
2. Darf ich wirklich nicht mit Kollegen darüber sprechen, dass mir ein Aufhebungsvertrag angeboten wird? Für mich ist das eher meine persönliche Angelegenheit, als Firmenangelegenheit. Und meines Wissens nach, darf man ja entgegen vieler Meinungen sogar übers Gehalt sprechen.
3. Die Whatsappnachrichten wurden von privatem Handy zu privatem Handy gesendet. Dürfen diese gegen mich verwendet werden?
4. Ist diese Abmahnung so gerechtfertigt? Mir ist klar, dass es nur Schikane ist um mich einfacher loszuwerden, weil ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben will. Aber das erscheint mir doch etwas vage...

Ich danke allen, die mir hier etwas helfen können. Ich bin wirklich verzweifelt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Keine Sorge, die Firma versucht sie weiter einzuschüchtern. Ignorieren sie die Abmahnung - soweit das eben möglich ist, weil man durch sowas persönlich angegriffen wird. Der Verweiss, da wurden vertrauliche Daten des AG weitergegeben ist schlicht lächerlich.

3. man sollte sich grundsätzlich Gedanken machen, wenn Personen persönliche Nachrichten einfach an Dritte weiter geben.

Welche Rolle Ihre Kollegin in dem "Spiel" spielt, ist leider etwas undurchsichtig. Es ist natürlich nicht unabwegig, das möglicherweise zum eigenen Vorteil gehandelt wurde.

4. ein AG kann grundsätzlich alles mögliche abmahnen. Ob eine Abmahnung rechtlich relevant ist, kann im Falle einer späteren Kündigung vor dem Arbeitsgericht geklärt werden, wenn die Abmahnung als Kündigungsgrund herhalten soll. Darüber hinaus sollte man sich in dem konkreten Fall keine weiteren Gedanken über den rechtlichen Hintergrund machen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wir sind (fast) einig. Natürlich darf niemand grundlos Unruhe in den Betrieb bringen, Stichwort Betriebsfrieden. Ich würde mich in ureigenem Interesse aus diesem Grund sehr zurück halten. Nicht, dass es irgendwann unter Kollegen heisst: "die ist Schuld, dass ich jetzt einen anderen Job annehmen musste," Du machst Dir das Leben unnötig schwer. Und, es gibt keine Vertraulichkeit, grundsdätzlich nicht. Einfach, weil alles, was man wie auch immer weiter gibt, eben auch an Dritte weitergegeben werden darf. Jeder Brief, jede email, jedes gesprochene Wort. Und die Kollegin, die sich so mitleidsvoll bei Dir erkundigt hat, hat ja das genau getan. Also, halt die Klappe, in eigenem Interesse.

Du hast einen Anspruch auf einen gleichwertigen Platz, wie Du ihn vor der Elternzeit hattest. Wie der Arbeitgeber das arrangiert, das ist seine Angelegenheit. Wenn es überhaupt nicht geht, dann muss halt eine Änderungskündigung auf eine andere Stelle her.

Noch was zur Aufklärung: hinsichtlich der Produktivität ist nichts teurer als Teilzeitstellen. Die Verwaltung ist aufwändiger, die Organisation auch. Also, lieber weniger Ganztagskräfte als viele Teilzeitkräfte. Wenn Du ganztags arbeiten willst, dann sollte Dir Dein Arbeitgeber eigentlich dankbar sein.

Aus all dem ergibt sich die weitere Vorgehensweise. Klappe halten, auf dem alten oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz bestehen und abwarten. Die Abmahnung abheften.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und, es gibt keine Vertraulichkeit, grundsdätzlich nicht. Einfach, weil alles, was man wie auch immer weiter gibt, eben auch an Dritte weitergegeben werden darf. Jeder Brief, jede email, jedes gesprochene Wort.


Diese Aussage ist mit Sicherheit falsch. Aber die Diskussion hatten wir hier schon des öfteren, ohne weiteren Erkenntnisgewinn.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... dass ich vertrauliche Informationen weitergegeben hätte und dass dies der "Verschwiegenheitspflicht zu nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten" in meinem Arbeitsvertrag widerspricht.

Niemand kann dir wirksam verbieten, über persönliche Angelegenheiten zu sprechen.
Ob es immer klug ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Abmahnung kannst du getrost ignorieren bzw. zu den Akten nehmen und den Mailverkehr dazu sichern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir sind (fast) einig. Natürlich darf niemand grundlos Unruhe in den Betrieb bringen, Stichwort Betriebsfrieden.
wirdwerden


Arbeitgeber haben damals wegen Betriebsfrieden auch untersagt, dass Mitarbeiter über Löhne sprechen dürfen.

Was kaum raus? Man darf natürlich darüber reden. Die AG sehen das aber nicht gern, weil ggf. einfach mehr gefordert wird.

Insofern...

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
piggeldy85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich bin jetzt wirklich beruhigt und kann dem entspannter entgegen sehen.

Klug war es tatsächlich nicht von mir, dass weiß ich jetzt auch. Aber es ist trotzdem gut zu wissen, dass es nicht so schlimm ist, wie es vom AG dargestellt wird.

Danke auch für die Aufklärung zum Thema Teilzeitarbeit. Das war mir so tatsächlich nicht bewusst.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ach na ja, es ist ja prima, wenn Du Dich jetzt mit unserer Hilfe positioniert hast. Das kommt natürlich auch rüber, beim Arbeitgeber. Natürlich war das "ferkel-blöd", das alles weiter zu erzählen. Denn Deine Ansprechpartnerin kann es weiter geben, an jeden, sie hat keine Verschwiegenheitsverpflichtung. Das muss Dir klar sein, für die Zukunft.

Ansonsten, Dein Arbeitsplatz existiert noch, Du hast einen Anspruch drauf oder auf einen sehr ähnlichen, und das wars. Das klar machen, zu Hause immer wieder laut sagen, das üben (hilft auch mental), und damit in die Verhandlungen gehen.

wirdwerden

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