Darf ich eine Rechnung schwärzen?

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476436-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich eine Rechnung schwärzen?

Hey Leute,

ich würde gerne einen Artikel mit Garantie verkaufen und zwecks Garantie die Rechnung mitgeben. Darf ich bei meiner Rechnung private Daten und die Preise schwärzen?

Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Klar Mann, mit Deiner Rechnung kannst Du machen was Du willst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Welche ach so geheimen privaten Daten stehen denn auf der Rechnung, die der Käufer nicht sowieso mitgeteilt bekommt ?

Die Frage ist durchaus ernst gemeint, da ich schon oftmals solche Rechnungen bekommen habe und in jedem Fall nur mir sowieso bekannte Daten geschwärzt waren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Kann die Garantie überhaupt wirksam auf jemand anderen übertragen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von go476436-54):
Darf ich bei meiner Rechnung private Daten und die Preise schwärzen?

Wenn der Händler/Hersteller die Rechnung nicht mehr akzeptiert, kannst du eventuell dafür haftbar gemacht werden.
Theoretisch langt dem Händler zwar die Rechnungsnummer, aber wer weiß, ob das dann auch klappt.

Zitat (von Droid):
Welche ach so geheimen privaten Daten stehen denn auf der Rechnung, die der Käufer nicht sowieso mitgeteilt bekommt ?

Ich vermute der TE kauft Produkte billiger als er sie verkauft. Da er das ganze privat macht, er es aber wegen der Gewinnerzielungsabsicht gewerblich machen müsste, möchte er den Preis schwärzen damit ihn der Käufer nicht beim Finanzamt anzeigt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go476436-54):
Darf ich bei meiner Rechnung private Daten und die Preise schwärzen?

Klar darf man das.
Man darf dann auch mit den sich daraus eventuell ergebenden Problemen leben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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