Darf ich auskunft über Mieter verlangen?

27. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Darf ich auskunft über Mieter verlangen?

In unserer WEG sind neue Mieter eingezogen. Keiner weiß wer sie sind, wie viel es sind oder sonst irgendwas. Der Eigentümer lebt im Ausland.
Hat die WEG ein Recht darauf zu erfahren, wer da nun eingezogen ist? Oder fällt das unter den Datenschutz?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Klingel doch als nette Nachbarin bei denen, stell Dich vor und heiße sie Willkommen. Dann weißt Du, wer da wohnt. ;)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Keiner weiß wer sie sind

Das sollte ein Bilck aufs Klingelschild klären ...


Und den Rest, den kann man erfragen. Nur sehe ich derzeit keinen Anspruch auf Auskunft.


Einzig bezuüglich der Frage "wieviele" könnte für Abrechnungszwecke ein Auskunftsanspruch bestehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "kassandra24",

nicht nur die WEG, sondern gar jedem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber, hat der Verwalter auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer die Wohnungseigentümergemeinschaft bildet. Dabei könnten Sie durchaus Namen und Anschrift herausverlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Schade das die Antwort nicht zur Frage passt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von AntoineDF):
Hallo "kassandra24",
nicht nur die WEG, sondern gar jedem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber, hat der Verwalter auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer die Wohnungseigentümergemeinschaft bildet. Dabei könnten Sie durchaus Namen und Anschrift herausverlangen.



Ja, da muss ich Harry van Sell Recht geben. Mieter sind kein Bestandteil der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Eigentümer haben nun eine Rundmail verfasst und allen Eigentümern mitgeteilt, wer da nun wohnt und wie viele es sind. Hoffentlich haben sie damit nicht gegen den Datenschutz verstoßen.
Mich persönlich hat das absolut nicht interessiert, aber ander Eigentümer wollten aus "Sicherheitsgründen" wissen wer da eingezogen ist. Ob sie das auch so unbedingt hätten wissen wollen, wenn die neuen Nachbarn Deutsche wären?

Ich euch danke allen für euere Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schade das die Antwort nicht zur Frage passt ...


Schade, dass man immer mal wieder auf derartige Antworten stößt, wenn ein Antwortender mal etwas übersieht.
Irgendwann gewöhne ich mich aber an Ihre Art, ich gebe nicht auf ;)

Zitat (von AntoineDF):
Hallo "kassandra24",
nicht nur die WEG, sondern gar jedem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber, hat der Verwalter auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer die Wohnungseigentümergemeinschaft bildet. Dabei könnten Sie durchaus Namen und Anschrift herausverlangen.


Also:
Ich habe hier leider übersehen, dass Sie von einem Mieter, und nicht vom Eigentümer sprachen. Verzeihung.

-- Editiert von AntoineDF am 31.08.2015 19:27

1x Hilfreiche Antwort

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