Darf großer Bruder als Betreuungsperson eingestellt werden und erkennt Finanzamt dies an?

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)
Darf großer Bruder als Betreuungsperson eingestellt werden und erkennt Finanzamt dies an?

Hallo

Wir haben folgendes Problem mein Mann und ich arbeiten beide. Ich arbeite Teilzeit und bisher lagen meine Arbeitszeiten während den Schulzeiten und Kindergartenzeit unserer Kinder. Da mein Arbeitgeber demnächst wechselt und die Arbeitszeiten auf Abends verschoben werden brauchen wir eine Betreuungsperson.
Wir haben schon in den Stellengesuche nachgesehen aber die meisten suchen für die Vormittagsstunden oder für das WE derartige Jobs. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, das die Personen gerne im voraus wissen möchten wann sie arbeiten müssen. Da ich aber zu 50% auf abruf arbeite kann es vorkommen das ich innerhalb kurzer Zeit eine Betreuungsperson benötige, sofern mein Mann nicht daheim ist.
Nun hat sich der große Bruder als " Babysitter" angeboten. Er möchte selbstverständlich etwas Geld verdienen wenn er auf seine Halbgeschwister achtet. Grundsätzlich haben wir dagegen auch nichts. Schließlich müssen wir einen außenstehende Betreuungskraft auch bezahlen.
Allerdings weiß ich das das Finanzamt entstandene Kinderbetreuungskosten durch eine Fremdperson anerkennt. Was aber mit Betreuungskosten ist, die an einen gezahlt werden der im Haushalt mit wohnt weiß ich nicht.

Vielleicht kann uns hier ja jemand helfen.
Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Klar, das geht. Nur muß der Bruder das Geld natürlich versteuern und ggf. seinem Sozialleistungsträger zu melden (er scheint ja nicht erwerbstätig zu sein).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo
Danke erstmal für die rasche Antwort.
Wir hatten eh vor Ihn dann bei der Minijobzentrale anzumelden ( hätten wir bei der anderen Variante ja auch getan). Uns war halt nur nicht genau klar ob die Absetzbarkeit genau die selbe ist.

Gruß

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wir hatten eh vor Ihn dann bei der Minijobzentrale anzumelden Aber Sie wissen schon, daß dann zum Lohn des Bruders noch 30 % Abgaben kommen? Für den Bruder hat es immerhin den Vorteil, daß er es dann nicht versteuern muß...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo
Aber diese 30% Abgaben hätten wir doch auch bei einer eingestellten Fremdperson oder etwa nicht? Zudem gehe ich auch nicht davon aus, das das Finanzamt kosten für nicht angemeldete "babysitter anerkennt. Sonst könnte ich ja einfach so behaupten das ich an eine beliebige Person Summe x als Betreuungkosten gezahlt habe.

Gruß

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich korrigiere mich mal - es sind nur 14 % Abgaben, denn es ist eine "haushaltsnahe Beschäftigung". Und ja, natürlich würde das auch bei einer "Fremdperson" so sein: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/H/Haushaltsnahe-Beschaeftigungsverhaeltnisse.html#D063045200002

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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