Darf einem MA einfach der vor 2 Jahren zugeteilte Spint wieder weggenommen/geöffnet werden?

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Darf einem MA einfach der vor 2 Jahren zugeteilte Spint wieder weggenommen/geöffnet werden?

Situation:Mittelständischer Betrieb mit ca. 100 Mitarbeitern, ca. 60-70 % Frauen vornehmlich in der Produktion, kein Betriebsrat.

Aufgrund der gestiegenen Anzahl der weiblichen Beschäftigten gibt es nun Probleme, dass für die neuen eigentlich keine Spinde mehr vorhanden sind und auch kein Platz für neue da sind wegen Gebäudeplanungsfehler. Der Geschäftsführer hat daraufhin salomonisch einfach beschlossen, dass ein groß teil der männlichen Belegschaft ja eigentlich keinen Spind brauch. Deshalb sollen diese Ihre teils seit Jahren zugeteilten Spinde abgeben, es ist auch wohl im Gespräch bei denjenigen die sich weigern die Spinde aufzubrechen und diese faktisch "Zwangszuräumen".

Für mich ergeben sich hier jedoch min. drei Probleme:
1. Gewohnheitsrecht- da die Spinde schon lange zugeteilt sind
2."Hausfriedensbruch" - Da der Spind als persönlicher Bereich des jeweiligen Mitarbeiters einen besonderen Schutz genießen dürfte (Macht sich der AG ggf. sogar strafbar bei unbefugten öffnen?)
3. Diskriminierung der männlichen Belegschaft gegenüber den Frauen.

Sehe ich dass so richtig? Hat vielleicht jemand einen passenden Gesetzestext parat?

Danke schon mal für eure Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Gewohnheitsrecht- da die Spinde schon lange zugeteilt sind

Gewohnheitsrecht gibt es nicht, wenn dann war dies Leihe, Leihe kann jederzeit widerrufen werden.
Zitat (von sunnyboy171981):
"Hausfriedensbruch" - Da der Spind als persönlicher Bereich des jeweiligen Mitarbeiters einen besonderen Schutz genießen dürfte (Macht sich der AG ggf. sogar strafbar bei unbefugten öffnen?)

Nö, man sollte sich mit Wörtern auch erst mal befassen vor die ins Spiel gebracht werden, vor allem steht nicht zu lesen, das der AG diese öffnen will, so lange er dies nicht widerrufen hatte. Nach Widerruf der Leihe muss ma die Leihsache auch zurück geben, wird dann der Spind aufgebrochen, ist dies Eigenverschulden.
Zitat (von sunnyboy171981):
Diskriminierung der männlichen Belegschaft gegenüber den Frauen.

Das dürfte am ehesten passen,
allerdings kann es sein, das der Arbeitgeber hier wieder die körperlichen Unterscheidungsmerkmale ins Spiel bringt, das Frauen eben zu manchen Tagen besondere Artikel zur Körperhygiene mit sich führen müssen.
Wenn man als Mann ebenfalls solche Dinge des täglichen Lebens benötigt wäre manches denkbar, aber braucht Mann das?
Zitat (von sunnyboy171981):
Sehe ich dass so richtig?

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Gewohnheitsrecht gibt es nicht
Stimmt, aber es gibt betriebliche Übung.

Wie wäre es einen Betriebsrat zu gründen?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#3
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Wie wäre es einen Betriebsrat zu gründen?


Wurde mehrmals versucht und ist gescheitert, da die Leute es mit der Angst zu tun bekam, bzw. realisiert haben dass man dann auch mal was in seiner Freizeit was machen müsste. Sehr trauriges Thema bei uns.



Zitat (von 0815Frager):
Gewohnheitsrecht gibt es nicht, wenn dann war dies Leihe, Leihe kann jederzeit widerrufen werden.

Das widerspricht so bisschen einem Post von nem Anwalt den ich gefunden habe, der ausführte dass dies eine persönlich Zuweisung an den jeweiligen MA darstelle und deshalb durchs Persönlichkeitsrecht geschützt sei.

Zitat (von 0815Frager):
Das dürfte am ehesten passen,
allerdings kann es sein, das der Arbeitgeber hier wieder die körperlichen Unterscheidungsmerkmale ins Spiel bringt, das Frauen eben zu manchen Tagen besondere Artikel zur Körperhygiene mit sich führen müssen.
Wenn man als Mann ebenfalls solche Dinge des täglichen Lebens benötigt wäre manches denkbar, aber braucht Mann das?


Da bei uns auch das tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist, muss auch die männliche Belegschaft diese sowie Ihre private irgendwo lassen. Und hier gibt es sonst keinerlei geeignete Möglichkeit hierzu, da das Aufstellen einer Garderobe aus Designtechnischen Gründen vom AG verhindert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Zitat (von Shihaya):
Wie wäre es einen Betriebsrat zu gründen?


Wurde mehrmals versucht und ist gescheitert, da die Leute es mit der Angst zu tun bekam, bzw. realisiert haben dass man dann auch mal was in seiner Freizeit was machen müsste. Sehr trauriges Thema bei uns.



Zitat (von 0815Frager):
Gewohnheitsrecht gibt es nicht, wenn dann war dies Leihe, Leihe kann jederzeit widerrufen werden.

Das widerspricht so bisschen einem Post von nem Anwalt den ich gefunden habe, der ausführte dass dies eine persönlich Zuweisung an den jeweiligen MA darstelle und deshalb durchs Persönlichkeitsrecht geschützt sei.

Zitat (von 0815Frager):
Das dürfte am ehesten passen,
allerdings kann es sein, das der Arbeitgeber hier wieder die körperlichen Unterscheidungsmerkmale ins Spiel bringt, das Frauen eben zu manchen Tagen besondere Artikel zur Körperhygiene mit sich führen müssen.
Wenn man als Mann ebenfalls solche Dinge des täglichen Lebens benötigt wäre manches denkbar, aber braucht Mann das?


Da bei uns auch das tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist, muss auch die männliche Belegschaft diese sowie Ihre private irgendwo lassen. Und hier gibt es sonst keinerlei geeignete Möglichkeit hierzu, da das Aufstellen einer Garderobe aus Designtechnischen Gründen vom AG verhindert wird.


Du wirst schnell feststellen, dass manche Posts von bestimmten Mitgliedern einfach nur Mist sind.

Shiyhaja hat ja bereits ein paar Sachen mitgeteilt. Die Grundsatzfrage ist, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen. Einzeln würde ich das nicht machen, sondern geschlossen mit dem Team.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Das widerspricht so bisschen einem Post von nem Anwalt den ich gefunden habe, der ausführte dass dies eine persönlich Zuweisung an den jeweiligen MA darstelle und deshalb durchs Persönlichkeitsrecht geschützt sei.

Sicher kann der Anwalt dies auch begründen, bzw. wo ist das nach zu lesen, das es ein Gewohnheitsrecht geben würde?
Zitat (von sunnyboy171981):
Da bei uns auch das tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist, muss auch die männliche Belegschaft diese sowie Ihre private irgendwo lassen.

Daraus konnte sich eine Möglichkeit ergeben, wenn z.B. Hygienevorschriften es erforderlich machen, das man sich in der Firma umkleiden muss. Oder gar das die Arbeitskleidung eine Schutzkleidung ist, mit welcher man gar nicht im öffentlichen Raum damit sich auf den Weg nach Hause begeben darf.
Nur kann das wohl hier keiner wissen, man sollte schon alle Details von sich geben.
Ansonsten muss man eben doch einen Betriebsrat aufstellen um entsprechende Betriebsvereinbaren zu erwirken.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Da bei uns auch das tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist, muss auch die männliche Belegschaft diese sowie Ihre private irgendwo lassen.

Da sollte man den Chef mal drauf ansprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Da bei uns auch das tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist, muss auch die männliche Belegschaft diese sowie Ihre private irgendwo lassen. Und hier gibt es sonst keinerlei geeignete Möglichkeit hierzu, da das Aufstellen einer Garderobe aus Designtechnischen Gründen vom AG verhindert wird.
Recherchieren sie mal "Technische Regeln für Arbeitsstätten", und zwar besonders die " ASR 4.1" und dort den Abschnitt 7.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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