Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?

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Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?

Hallo,

Annahme: man bekommt aus einem Strafverfahren Schadensersatz zugesprochen, der eigene Anwalt bekommt sein Honorar folglich auch von der Gegenseite. Die Gegenseite ist jedoch finanziell nicht so gutgestellt und will den Schadensersatz in Raten abstottern.
Darf der Anwalt der Klägerpartei die gezahlten Raten nun erstmal für sich einsacken und erst wenn die Anwaltskosten abgestottert sind, bekommt der Kläger die Raten auf sein Konto überwiesen?


von jennyx87 am 21.11.2008 00:02
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?
> der eigene Anwalt bekommt sein Honorar folglich auch von der Gegenseite

Nein, der eigene Anwalt bekommt sein Honorar erst mal von seinem Mandanten, also von dir.
Du wiederum hast einen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite.
Dein Anwalt kann sich darauf einlassen, das Geld von der Gegenseite einzufordern statt von dir, muß er aber nicht.


von Leibgerichtshof am 21.11.2008 00:59
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?
Aus Erefahrung würde ich den Schadenersatz o.a. Fordoerungen von Gegner
nie mehr durch Anwalt einkassieren lassen.
Denn da der Anwalt sich damit bedienen kann, stellt er überhöhte Rechnung und zahlt den Rest nur ungern, also mit erheblicher Verzlgerung an Mandanten heraus.




von icecycle am 22.11.2008 14:34
Status: Unsterblich (2204 Beiträge)
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>Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?
Danke erstmal für eure Antworten!

Wie würde es denn aussehen, wenn der Kläger eine Rechtschutzversicherung hat? Würde die Rechtschutz dann in "Vorkasse" treten und sich das Geld vom Beklagten holen?


von jennyx87 am 23.11.2008 05:13
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?
Der Sinn einer RSV ist doch gerade, den Mandanten von eigenen finanziellen Aufwendungen freizustellen.
Sonst könnte er bei einem Streitwert von 1 Mrd. EUR die RSV gar nicht nutzen, wenn er erst mal Anwaltskosten in Höhe von über 100.000 EUR vorstrecken müßte.


von Leibgerichtshof am 23.11.2008 10:36
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?
quote:
Denn da der Anwalt sich damit bedienen kann, stellt er überhöhte Rechnung und zahlt den Rest nur ungern, also mit erheblicher Verzlgerung an Mandanten heraus.

So ein Unsinn. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem rechtsanwaltsvergütunggesetz und werden nicht daher höher oder niedriger, wer wem was zu zahlen hat.

Die Rechnung ist bis auf den letzten Cent überprüfbar. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mandant eine gesonderte Honorarvereinbarung unterschreibt, aber da ist der Mandant auch selber schuld.


Der Mandant ist der Auftraggeber und muss seinen Anwalt bezahlen. Ob diese Anwaltskosten im rahmen eines schadensersatzes von einem Dritten wiedergeholt werden können ist eine ganz andere Frage.




von justice005 am 30.11.2008 12:17
Status: Tao (5575 Beiträge)
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