>Darf ein Anwalt sein Honorar so einbehalten?
quote:
Denn da der Anwalt sich damit bedienen kann, stellt er überhöhte Rechnung und zahlt den Rest nur ungern, also mit erheblicher Verzlgerung an Mandanten heraus.
So ein Unsinn. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem rechtsanwaltsvergütunggesetz und werden nicht daher höher oder niedriger, wer wem was zu zahlen hat.
Die Rechnung ist bis auf den letzten Cent überprüfbar. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mandant eine gesonderte Honorarvereinbarung unterschreibt, aber da ist der Mandant auch selber schuld.
Der Mandant ist der Auftraggeber und muss seinen Anwalt bezahlen. Ob diese Anwaltskosten im rahmen eines schadensersatzes von einem Dritten wiedergeholt werden können ist eine ganz andere Frage.
von justice005 am 30.11.2008 12:17
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