Hallo zusammen,
wir haben die Frage diskutiert, ob die Polizei in Deutschland ein Verbrechen provozieren darf. Ist es beispielsweise möglich, dass ein Zivilpolizist Drogen verkauft, um an die "Handelswege" zu kommen?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße
Line
Darf die Polizei ein Verbrechen provozieren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dass ein Zivilpolizist Drogen verkauft, halte ich zumindest, wenn nicht schon beim oder kurz nach dem Verkauf der Drogen der polizeiliche Zugriff erfolgt, für ziemlich unwahrscheinlich. Die Folgen wären ja gar nicht kalkulierbar.
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quote:
ob die Polizei in Deutschland ein Verbrechen provozieren darf
Provozieren im Wortsinne nicht.
Um bei deinem etwas unrealistischen Beispiel zu bleiben: Polizisten dürften durchaus als Drogenverkäufer auftreten, etwa um Großabnehmer zu überführen.
Unzulässig wäre hingegen, wenn z.B. ein Polizist einfach wahllos Leute ansprechen würde "ey, willste Koks kaufen?", um die Käufer dann strafrechtlich zu verfolgen.
Realistischeres Beispiel:
Polizisten dürften sich in eine Einbrecherbande einschleusen und an der Planung mitwirken. Sie dürften aber nicht auf Leute zugehen und sagen "ey, ich kenn da nen Laden, wollen wir da nicht einbrechen?".
-- Editiert JuBiPe am 22.07.2013 11:53
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vielen Dank für die Antwort. Das Beispiel mit dem Einbrecher ist in der Tat besser, mir war nur kein besseres eingefallen...
Liebe Grüße
Line
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Dann bringe ich mal ein (miterlebtes) Beispiel ein.:
Fahre mit einem Bekannten durch eine geschlossene Ortschaft u. hinter uns ist ein Streifenwagen. Das Blaulicht geht an u. der Bekannte hält an. Er ist, da er sich nicht angeschnallt hatte, nervös u. öffnet (damit die Sache mit dem Anschallgurt nicht auffällt) direkt die Autotür.
Führerschein u. Fahrzeugschein werden von den 2 Beamten kontrolliert u. plötzlich der Vorwurf "fahren unter BTM" inkl. befragung u. diskussion mit meinem Bekannten - dieser bietet irgendwann entnervt an "in den Becher zu pinkeln".
Das kuriose ist nun die Tatsache das man ihm fahren unter BTM vorwirft, ihm aber gestattet das Fahrzeug den knappen Kilometer (geschlossen Ortschaft, Durchgangsstraße u. Schulkinder die die Fahrbahn kreuzen) zum Polizeirevier zu fahren!
Die Alternative wäre gewesen das ich das Fahrzeug (inkl. Bekanntem) dorthin fahre - Dies kam aber keinem der Beteiligten in den Sinn u. so ist der Bekannte (Vorwurf "fahren unter BTM"!) gefahren.
Da er nicht "konnte", hat man ihm, freundlich wie die Beamten waren, etwas zu trinken angeboten u. kommentiert das es ab dem dritten Glas etwas kostet - Ich konnte schmunzeln u. die Beamten konnten sich das Grinsen nicht verkneifen, mein Bekannter war etwas angesäuert. ^^
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quote:
Das kuriose ist nun die Tatsache das man ihm fahren unter BTM vorwirft, ihm aber gestattet das Fahrzeug den knappen Kilometer (geschlossen Ortschaft, Durchgangsstraße u. Schulkinder die die Fahrbahn kreuzen) zum Polizeirevier zu fahren!
Sehr ungewöhnlich, aber auch kein "Provozieren einer Straftat", da im Zweifel die Straftat "Fahren unter Drogeneinfluß" schon vollendet war, als der Fahrer kontrolliert wurde.
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Hallo Line,
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Ihre Frage: "wir haben die Frage diskutiert, ob die Polizei in Deutschland ein Verbrechen provozieren darf. Ist es beispielsweise möglich, dass ein Zivilpolizist Drogen verkauft, um an die "Handelswege" zu kommen?"
Auch im Rahmen ihrer Tätigkeit dürfen verdeckte Ermittler keine Straftaten begehen.
-- Editiert JuR am 29.07.2013 19:25
Falls du es wissen möchtest... in Amerika ist es erlaubt ein Verbrechen zu provozieren.
z.B. ein Auto offen stehen zu lassen, mit Schlüssel drin usw.
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quote:
in Amerika ist es erlaubt ein Verbrechen zu provozieren
Das ist so pauschal falsch. Ich empfehle mal diese Lektüre: http://en.wikipedia.org/wiki/Entrapment
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