Liebe Leser,
Ich habe mal eine Frage.
Es geht um ein laufendes Verfahren, es gibt's 3 Angeklagen von der Staatsanwaltschaft einen neben Kläger und einen Hauptzeiten.
Ist es gesetzlich eigentlich ncht verboten dass der hauptzeuge sich mit den Anwalt sieht bevor die gerichtsverhaldung anfängt?
Es wurde das Thema angesprochen aber der Richter sagte es sein doch nicht schlimm, aber wo es angesprochen wurde, hat sich die komplette Mimik vom Anwalt des Nebenklägers verändert, er wirkte wieder beruhigen nach den der Richter sagt es sei nicht schlimm.
Ich bitte um eine Antwort und wen möglich einen pharagrafen das es verbittet.
Dank im vohrraus.
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Darf der Zeuge den Anwalt des neben Kläger treffen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also, es gibt einen Hauptzeugen in einem Strafverfahren, richtig?
Und mit wem genau soll der jetzt angeblich nicht vor seiner Aussage reden dürfen? Mit dem Staatsanwalt, der ihn sowieso schon längst vernommen hat? Oder mit dem Anwalt des Nebenklägers? Und warum nicht?
Die Frage ist sehr konfus gestellt. Ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass hier irgendjemand nicht mit irgendjemand anderem reden, schlafen oder Bier trinken dürfen sollte.
-- Editiert Tommok am 09.02.2012 14:02
Er meint wohl den Anwalt des Nebenklägers. Und ja, natürlich darf der Zeuge den treffen.
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Der Zeuge darf sich treffen, mit wem er will.
Wenn so etwas möglicherweise den Eindruck einer versuchten Beeinflussung erwecken sollte, dann ist das halt so; automatische gesetzliche Folgen hat das aber nicht.
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Hmm, treffen, ich sage mal so.
Der Zeuge wurde gezwungen zum Anwalt des Nebenkläger zu gehen in dessen Büro um eine falsch Aussage zu machen, was aber nicht geschah.
Das darf doch nicht sein eigentlich oder?
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Gezwungen? Von wem denn? Und übrigens ist es völlig schnuppe, was man im Büro eines Nebenklageanwaltes erklärt - deswegen kann man da auch keine "Falschaussage" machen.
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