Darf der Insolvenzgutachter den Schuldner beleidigen?
Von Rechtsanwalt M.B.A. Fachanwalt Hermann Kulzer 21.12.2010 | Ratgeber - uploads | 1479 Aufrufe Mehr zum Thema:Insolvenz, Auskunftspflicht
§§ 22, 59 InsO
Der Schuldner ist im Insolvenzeröffnungsverfahren gegenüber dem Insolvenzgutachter auskunftspflichtig.
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Rechtsanwalt
Hermann Kulzer
Dresden
Fachanwalt Insolvenzrecht, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediation, Maklerrecht Pers. Direktanfrage
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Der vom Gericht eingesetzte Insolvenzgutachter (§ 22 InsO) ist berechtigt, das Verhalten des Insolvenzschuldners im Eröffnungsverfahren in seinem Gutachten zu bewerten.
Er darf jedoch - nach Ansicht des Bundesgerichtshofs - nicht gegen den Schuldner ehrenrührige tatsächliche Behauptungen ohne ausreichende Tatsachengrundlage aufstellen und das Verhalten des Schuldners mit beleidigenden Kommentaren versehen.
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