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Darf der Insolvenzgutachter den Schuldner beleidigen?

Von Rechtsanwalt M.B.A. Fachanwalt Hermann Kulzer
21.12.2010 | Ratgeber - uploads | 1479 Aufrufe
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Insolvenz, Auskunftspflicht

§§ 22,  59 InsO

Der Schuldner ist im Insolvenzeröffnungsverfahren gegenüber dem Insolvenzgutachter auskunftspflichtig.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Hermann Kulzer
Dresden

Fachanwalt Insolvenzrecht, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediation, Maklerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Der vom Gericht eingesetzte Insolvenzgutachter  (§ 22 InsO) ist berechtigt, das Verhalten des Insolvenzschuldners im Eröffnungsverfahren in seinem Gutachten zu bewerten.

Er darf jedoch - nach Ansicht des Bundesgerichtshofs - nicht gegen den Schuldner ehrenrührige tatsächliche Behauptungen ohne ausreichende Tatsachengrundlage aufstellen und das Verhalten des Schuldners mit beleidigenden Kommentaren versehen.

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