Hallo
Mein Vermieter hat im Mietvertrag eine Klausel eingebracht, aus der hervor geht, dass wir mind. 2 Jahre in der Wohnung bleiben müssen. Sollten wir vor ablauf der 2 Jahre kündigen, so haben wir keinen Anspruch auf die Mietsicherheit.
Ist das Zulässig?
Gibt es einen Gesetzestext, der sich damit befasst?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon mal im voraus.
Wolter
Darf Vermieter Mietsicherheit einbehalten?
19. September 2002
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Frage vom 19. September 2002 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Vermieter Mietsicherheit einbehalten?
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