>Darf Inkassobüro Lohnpfändung betreiben?
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Darf Inkassobüro Lohnpfändung betreiben?
Lohnpfändung, Kontopfändung, all die lustigen Sachen dürfen die machen - sofern ein Titel vorliegt.
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Aus der Praxis kenne ich es so, dass der Schuldner regulär angeschrieben wird und er unter Fristsetzung aufgefordert wird, die titulierte Forderung auszugleichen.
Wenn ich DAS lese und dann SO
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Schuldner wohnt nicht mehr dort wo er gemeldet ist
etwas ... dann frage ich mich in welcher Welt dieser Schuldner eigentlich lebt.
Um des ganz klar zu sagen: Postaliche Nichterreichbarkeit, Zugangsvereitelung etc. sind das Problem des Schuldners, nicht des Gläubigers.
Bei gesetzes- und rechtstreuem Verhalten wären dem Schuldner sicherlich alle Mitteilungen entsprechend zugegangen. Und Kosten erspart geblieben.
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Die Sache gut 1 Jahr ruhen zu lassen und dann aus heiterem Himmel die Pferde scheu zu machen in Verbindung damit, die Kosten unnötig in die Höhe zu treiben finde kann nicht Sinn der Sache sein.
Nicht Sinn der Sache ist es nach einem Urteil die Sache zu ignorieren und zu versuchen seine Spuren zu verwischen.
Das Leute sich dann tasächlich noch wunderen das es am Ende Konsequenzen gibt und der Gläubiger die harte Linie wählt ...
Ignoranz kostet halt machmal Geld ...
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von Harry van Sell am 30.05.2012 22:31
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