Darf Creditreform so mit mir umgehen?
Folgendes Schreiben von der Creditreform Reutlingen Degner KG
[i]Sehr geehrter blabla
Sie wissen, dass Creditreform Ihre Daten speichert.
Sie haben diese Forderung noch nicht bezahlt.
Wenn Sie z.B. Waren im Versandhandel bestellen, Handy-Verträge abschließen oder einfach mal eine Kundenkarte beantragen, wird es für Sie schlecht aussehen.
Wir müssen nunmehr Pfändungsmöglichkeiten wie
*Pfändung Ihrer Mietkaution
*Fahrzeugpfändung
einleiten.
Unter Umständen sind wir gezwungen, uns mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Leisten Sie eine Teilzahlung in Höhe von 30,00€ oder setzen Sie sich mit uns unter der Tel......in Verbindung. [/i]
Darf die Inkasso in der Art und Weise unter Druck setzen?
Kann man rechtliche Maßnahmen dagegen ergreifen?
Darf der Vermieter wirklich kontaktiert werden?
Der Vermieter hat keine Kaution verlangt.
Sollte dies mitgeteilt werden und werden Unterlagen zum Nachweis benötigt?
Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Darf es trotzdem gepfändet werden?
Vielen dank im Vorraus
-- Editiert am 17.03.2011 09:16
von soberan am 17.03.2011 09:06
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>Darf Creditreform so mit mir umgehen?
Das grenzt an den Tatbestand der Nötigung!ß
Es ist richtig, dass Inkasso Unternehmen die Betroffenen vor der Einmeldung der Daten darüber in Kenntnis setzen müssen (
§28a Abs.1 Nr.4c BDSG). Das ist (noch) keine Nötigung sondern ein Muss des Gesetzgebers. Aber die Formulierung:
quote:
Sie wissen, dass Creditreform Ihre Daten speichert.
Sie haben diese Forderung noch nicht bezahlt.
Wenn Sie z.B. Waren im Versandhandel bestellen, Handy-Verträge abschließen oder einfach mal eine Kundenkarte beantragen, wird es für Sie schlecht aussehen.
oder
quote:
Unter Umständen sind wir gezwungen, uns mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen.
sind geeignet, darüber nachzudenken, wie das juristisch zu bewerten ist.
Sie können sich beim
BDIU BDIU über dieses Vorgehen beschweren.
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von anephan am 17.03.2011 09:52
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>Darf Creditreform so mit mir umgehen?
...erlaube mir bitte zunächst die Nachfrage, um was für eine vermeintliche Forderung es sich hierbei handeln soll. Allein die Mahnung durch ein Inkassobüro sagt noch nichts darüber aus, ob diese Forderung "berechtigt" ist.
Eine Vollstreckung setzt zudem einen vorliegenden Vollstreckungsbescheid (nicht Mahnbescheid) oder ein "vollstreckbares" Urteil voraus, damit Creditreform hieraus die Vollstreckung einleiten kann.
Es klingt ein wenig so, als würde man tatsächlich nicht weit weg von der Nötigung i.S.v.
§ 240 StGB liegen. Überdies stellt sich die Frage, ob nicht sogar
§ 187 StGB (Verleumdung) vorliegen kann, wenn Creditreform hier "aus der Hüfte" und ohne Grundlage Kontakt zum Vermieter aufnimmt gleichwie dort eine noch nicht berechtigte bzw. festgestellt Forderung beansprucht. Allerdings müßte der Vorgang im Vorwege geprüft werden.
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von tiff-tiff-toffi am 17.03.2011 19:07
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>Darf Creditreform so mit mir umgehen?
Also der Papst ist definitiv nicht zuständig, höchstens ein rechtsstaatliches Gericht hierzulande -)
Also, Soberan: Haben die einen Titel? Ohne Titel müssen die sich nämlich jedwede Pfändung sowieso verkneifen.
Falls bereits tituliert ist:
Von dem Schrott-Auto hast du nichts mehr, das könntest du also tatsächlich abmelden und die Beträge für Versicherung und Steuer für Raten und gleich mal für die 30 Euro-Anzahlung verwenden.
Den "Tip" mit Internet Abmelden finde ich persönlich relativ bedenklich. Warum solltest du dich einschränken lassen ohne Ende, als ob man hierzulande noch nicht gehört hätte, wie man Selbstbehalt buchstabiert. Daher würde ich alternativ eine gescheite Flat Rate für Telefon und Internet empfehlen, ist z.B. bei der Telekom schon sehr günstig zu haben -)
-- Editiert am 18.03.2011 00:08
von Morgause am 18.03.2011 00:07
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