Darf Arbeitgeber nach Kündigung Mail-Account löschen?

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Es gehört zur Nebenpflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nicht zu schädigen

Frage: Mir wurde gekündigt. Mein ehemaliger Chef hat dann meinen E-Mail Account der Firma gelöscht, ohne mich zu fragen. In dem Account gingen auch private Mails ein, die sind jetzt weg. Durfte er das einfach so?

123recht.de: Nein. Der Arbeitgeber hätte Sie vorher um Zustimmung zur Löschung bitten müssen. Insbesondere bei der Speicherung auch privater Mails ist eine Löschung erst dann ok, wenn der ehemalige Arbeitnehmer signalisiert hat, kein Interesse mehr an dem Mailaccount zu haben. Es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, Schäden vom Vertragspartner abzuwenden. Diese Nebenpflicht wird auch nach der Kündigung noch verletzt, wenn die Mails ungefragt gelöscht werden. Sie können sogar Schadensersatz verlangen, wenn Sie den entstandenen Schaden nachvollziehbar beziffern können.

Von 123recht

Frage: Durfte mein Chef vor der Löschung meine E-Mails durchsehen?

123recht.de: Wenn die auch private Nutzung des Accounts ausdrücklich erlaubt ist, dann darf der Arbeitgeber die Mails nicht lesen. Das gilt während des Arbeitsverhältnisses, aber auch nach der Kündigung. Ihr Postfach ist für den Arbeitgeber tabu. Trotzdem hat der Arbeitegber gegebenfalls auch ein Interesse an den geschäftlichen Mails, die Sie verschickt haben. Hier hätte er mit Ihnen zusammen eine Lösung finden müssen.


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