Dachwohnung - qm Schräge

16. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)
Dachwohnung - qm Schräge

Ich hab da mal ne Frage...

stimmt es, daß man bei einer Dachgeschoßwohnung erst ab 1,50 m Deckenhöhe (unter der Schräge) die QM anrechnet ?

Aus einer 101 qm Wohnung wird somit im speziellen Falle eine 85 qm Wohnung...

Den Balkon haben wir zur Häfte als Wohnfläche angerechnet.

Folglich kann / sollte man mit dem Vermieter "über die Miete handeln", weil er bislang Miete für 100 qm verlangen will (Mietvertrag noch nicht abgeschlossen).

Danke schonmal !

P.S. wer kann mir Auskunft über den aktuell regionalen Mietspiegel geben, wo wendet man sich da hin ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
treffer
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 80x hilfreich)

Die Flächen von Balkons, Loggien, Dachgärten und Wintergärten (letztere sofern nicht voll beheizbar) werden ebenfalls maximal zur Hälfte angerechnet.
Die Fläche von Räumen oder Raumteilen, die weniger als zwei Meter, aber doch mehr als einen Meter Höhe haben, wird nur zur Hälfte angerechnet.

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