Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft
Hallo zusammen,
seit drei Jahren sind wir, im Grunde glückliche, Wohnungseigentümer - Dachgeschoss. Wir haben die Wohnung sehr aufwändig renoviert, inkl. einer "modernen" Wärmedämmung mit Dampfbremsfolie usw. Obwohl unser damaliger Architekt und auch der Statiker darauf hingewiesen haben (und hierüber auch ein Schriftstück verfasst haben) dass das Dach baufällig ist, lehnen einzelne der Gemeinschaft (vor allem die Verwalter selbst!) eine Dachrenovierung grundlegend ab. Besonders sensibel hieran ist, dass die Verwalter auch zwei Wohnungen im Haus besitzen und eine klare Profitorientierung haben. Wir sind lediglich "die Neuen", die ein neues Dach haben wollen...
Das Dach ist jedenfalls nach das erste von 1956 und mit asbesthaltiger Dachpappe, mit nur ganz geringen Gefälle, gedeckt. (Der Dachdecker geht immer über die Nachbardächer in Richtung Giebel wegen Einsturzgefahr...)
Nun ist es so, dass in leider sehr regelmäßigen, kurzen Abständen das Dach undicht wird und wir einen Wasserschaden in der neuen Decke und meist auch in den Wänden haben (wegen der Dampfbremsfolie, auf der das Wasser in Richtung Außenwände abfließt). Dann wird am Dach wieder geflickt (das passiert auch immer sehr schnell nach meiner Meldung eines neuen Schadens) und zwei/drei Monate ist es dann auch dicht...
Gibt es eine Möglichkeit, diesen Zustand zu beeinflussen? Gibt es eine Definition, nach der eine Komplettsanierung unter gewissen Umständen durchgeführt werden muss? Zumal in der Gemeinschaftskasse genügend Geld für ein neues Dach wäre...
Gibt es einen möglichen Schadenersatz für uns? Wir haben mittlerweile 6 Stellen, an denen nachgepinselt wurde.... Und wie sieht es mit dem nass gewordenen Isolationsmaterial aus?
Fragen über Fragen... Eigentlich wollen wir nur ein Dach, das dicht ist.
Wir würden uns sehr über ein paar Tipps freuen!!
Danke und schönen Gruß
von bubblemaker am 09.02.2005 17:50
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>Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft
Stelle einen Antrag auf der nächsten Eigentümergemeinschaft auf Dachsanierung (flicken wird auf die Dauer immer teurer, das ist wie bei einem Auto mit Reperaturen, irgendwann muss ein neues her). Wird der Antrag abgelehnt, kannst du den Beschluss anfechten, außerdem kannst du den Verwalter drankriegen wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Schden vom Sondereigentum muss abgewendet werden - auch auf Kosten der Gemeinschaft.
von sika0304 am 10.02.2005 08:10
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