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Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft

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Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft

Hallo zusammen,

seit drei Jahren sind wir, im Grunde glückliche, Wohnungseigentümer - Dachgeschoss. Wir haben die Wohnung sehr aufwändig renoviert, inkl. einer "modernen" Wärmedämmung mit Dampfbremsfolie usw. Obwohl unser damaliger Architekt und auch der Statiker darauf hingewiesen haben (und hierüber auch ein Schriftstück verfasst haben) dass das Dach baufällig ist, lehnen einzelne der Gemeinschaft (vor allem die Verwalter selbst!) eine Dachrenovierung grundlegend ab. Besonders sensibel hieran ist, dass die Verwalter auch zwei Wohnungen im Haus besitzen und eine klare Profitorientierung haben. Wir sind lediglich "die Neuen", die ein neues Dach haben wollen...
Das Dach ist jedenfalls nach das erste von 1956 und mit asbesthaltiger Dachpappe, mit nur ganz geringen Gefälle, gedeckt. (Der Dachdecker geht immer über die Nachbardächer in Richtung Giebel wegen Einsturzgefahr...)

Nun ist es so, dass in leider sehr regelmäßigen, kurzen Abständen das Dach undicht wird und wir einen Wasserschaden in der neuen Decke und meist auch in den Wänden haben (wegen der Dampfbremsfolie, auf der das Wasser in Richtung Außenwände abfließt). Dann wird am Dach wieder geflickt (das passiert auch immer sehr schnell nach meiner Meldung eines neuen Schadens) und zwei/drei Monate ist es dann auch dicht...

Gibt es eine Möglichkeit, diesen Zustand zu beeinflussen? Gibt es eine Definition, nach der eine Komplettsanierung unter gewissen Umständen durchgeführt werden muss? Zumal in der Gemeinschaftskasse genügend Geld für ein neues Dach wäre...
Gibt es einen möglichen Schadenersatz für uns? Wir haben mittlerweile 6 Stellen, an denen nachgepinselt wurde.... Und wie sieht es mit dem nass gewordenen Isolationsmaterial aus?

Fragen über Fragen... Eigentlich wollen wir nur ein Dach, das dicht ist.

Wir würden uns sehr über ein paar Tipps freuen!!

Danke und schönen Gruß


von bubblemaker am 09.02.2005 17:50
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, einer Sanierung der Dachdeckung zuzustimmen. Evtl. sollte ein Sachverständiger sein Urteil abgeben.
Bis dahin habt Ihr Anspruch auf Schadenersatz
von denen, die gegen eine Sanierung stimmen.
Ich nehme an, daß die übrigen Eigentümer, die einer Sanierung zustimmen, nicht haften müssen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 09.02.2005 18:05
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
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>Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft
Stelle einen Antrag auf der nächsten Eigentümergemeinschaft auf Dachsanierung (flicken wird auf die Dauer immer teurer, das ist wie bei einem Auto mit Reperaturen, irgendwann muss ein neues her). Wird der Antrag abgelehnt, kannst du den Beschluss anfechten, außerdem kannst du den Verwalter drankriegen wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Schden vom Sondereigentum muss abgewendet werden - auch auf Kosten der Gemeinschaft.


von sika0304 am 10.02.2005 08:10
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Dachsanierung / Eigentümergemeinschaft
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Hatte garnicht damit gerechnet und deshalb erst heute nachgeschaut.

Mittlerweile habe ich ein ganz anderes Problem. Heute war der Dachdecker da und hat an der fragglichen Stelle die Platten angehoben, weil von außen keine Risse zu finden waren. Dabei konnte er mir nachweisen, dass das Dach (zumindest an dieser Stelle) dicht ist. Die Dämmwatte war ebenfalls staubtrocken und die Dampfbremsfolie von oben auch. UNTER der Folie war es klatschnass. Unsachgemäß (nicht bis ganz zur Wand) eingebrachte Dämmung und nicht an der Wand verklebte (nirgendwo!) Folie hatte eine Kältebrücke und somit den Feuchtigkeitsniederschlag aus der Raumluft zur Folge. Das Unternehmen, das vor 1,5 Jahren alles gemacht hat, ist mittlerweile pleite.
Ihr seht, dass ist nun so richtig besch...eiden! Wenn ich das RICHTIG in Ordnung bringen lassen will, muss die Decke wieder raus (in den Dachstuhl kommt man nicht rein - zu flache Neigung), die Dämmung geprüft und die Folie verklebt werden. :-(
Ich hoffe es ist uns heute Morgen gelungen, die Kältebrücke zu schließen, dass es keine weiteren gibt und auch ohne verklebte Folie sowas nicht wieder passiert.
Und ich hatte mal gedacht, ich habe jetzt eine vernünftige Wärmedämmung - Pustekuchen!

Nochmals Danke und niedergeschlagene Grüße!


von bubblemaker am 14.02.2005 13:32
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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