Hallo,
ich habe mal eine Frage was gesetzlich geregelt ist bei Dacharbeiten die von anderen Handwerkern ausgeführt werden also keine Dachdecker sondern Elektriker und Heizungsbauer die Solaranlagen montieren zum Beispiel.
- Gibt es ab einer gewissen Höhe Gefahrenzulage?
- Bei welchem Wetter muss man nicht mehr aufs Dach?
- Wie muss das Dach gesichert sein Rüstung mit Fangnetz über den gesamten Arbeitsbereich?
Fragen über Fragen wer kennt sich hier aus!?!?
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-- Editiert am 29.11.2009 19:17
Dacharbeiten was ist zumutbar...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich würde da die Bauberufsgenossenschaft fragen, die am ehesten über die Sicherungsmaßnahmen informieren kann.
Bei den Handwerkern hängt es ja vom Betrieb ab, ob es tatsächlich zum Aufgabenbereich gehört, in solchen Höhen zu arbeiten(Außenarbeiten). Eine Gefahrenzulage - ich denke das hängt von Tarifverträgen ab.
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"sika0304"
Wer hätte denn gedacht vor 15 Jahren dass ein Elektriker oder Heizungsmonteur aufs Dach muss. Denke da gibts doch andere Regelungen wie für Dachdecker oder Zimmerer...
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mir scheint, dass dafür dieselben sicherheitsmaßnahmen gelten müssen, wie für dachdecker, schornsteinfeger, zimmerleute, denn das risiko ist identisch. wenn jemand wegen mangelhafater sicherung runterfällt, ist das ergebnis unabhängig vom beruf. arbeitsrechtlich interessant wird die frage, wenn sich jemand weigert, bei dem hundewetter aufs dach zu steigen, oder auf ein so hohes usw.
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