Dach- und Fassadensanierung bei Eigentümergemeinschaft

28. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gaju
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dach- und Fassadensanierung bei Eigentümergemeinschaft

Hallo zusammen,

wir planen eine Wohnung zu kaufen, die Teil einer 3-teiligen Eigentümergemeinschaft ist. Die Bebauung des Grundstücks besteht aus einem 2-Familienhaus (2-etagiges Haupthaus), einem Anbau am Haupthaus und einem separaten bewohnten Nebengebäude.
Wohnung 1 umfasst das Erdgeschoss des Haupthauses und den Anbau.
Wohnung 2 umfasst das Obergeschoss des Haupthauses.
Wohnung 3 umfasst das Nebengebäude.

Wer ist bei einer Sanierung für die Kosten verantwortlich für:
a) das Dach das Haupthauses
b) das Dach des Anbaus
c) das Dach des Nebengebäudes
d) die Fassade des Haupthauses (ohne Außendämmung), d1) mit Außendämmung
e) die Fassade des Anbaus (ohne Außendämmung), e1) mit Außendämmung
f) die Fassade des Nebengebäudes (ohne Außendämmung), f1) mit Außendämmung

Sind das ggf. einzelne Eigentümer oder werden die Kosten anteilig nach dem Eigentumsanteil verteilt?

Braucht man für alle Sanierungen immer die Zustimmung aller Eigentümer bzw. für welche braucht ein Eigentümer die nicht?

Viele Güße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Was steht dazu in der Teilungserklärung?
In der Regel ist Dach und Fassade Gemeinschaftseigentum und Kosten werden je nach Miteigentumsanteil aufgeteilt.
Auch bei einer Sanierung benötigt es meist die Mehrheit/Zustimmung aller Eigentümer.

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