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DVAG wegen Falschberatung zu Schadenersatz verurteilt

AFP VOM 24.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 7137 Aufrufe
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Vermögensberatung, Falschberatung, DVAG

- Gericht spricht Ehepaar knapp 150.000 Euro zu

Das Landgericht Mannheim hat die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) zu Schadenersatz von knapp 150.000 Euro an ein Ehepaar verurteilt. Grund sei, dass ein DAVG-Berater ein Ehepaar, das lediglich einen Kredit nachgefragt habe, zu riskanten Aktiengeschäften überredet habe, erklärte die Heidelberger Anlegerkanzlei Bornemann-Witt-Nittel am Donnerstag. Der Bäcker und die Putzfrau hatten demnach jahrelang für eine Eigentumswohnung gespart und brauchten nur noch einen Kredit über rund 16.000 Euro. Doch die DVAG habe das Ehepaar in Aktiengeschäfte und damit in den Ruin gedrängt. (9 O 257/03)

Statt den Eheleuten den gewünschten kleinen Kredit zu vermitteln, wurde der Wohnungskauf bei der Dresdner Bank mit einem Darlehen über 134.000 Euro voll finanziert und zur Sicherung zwei Lebensversicherungen mit monatlichen Beiträgen von 613 Euro abgeschlossen. Dazu kam ein Bausparvertrag bei der Badenia Bausparkasse über 134.000 Euro. Die Ersparnisse der Eheleute von 97.000 Euro wurden in verschiedene DIT-Aktienfonds investiert. Doch nachdem die Aktienkurse sanken, stand das Ehepaar vor der Pleite.

Der zu der Heidelberger Kanzlei gehörende Anwalt Kai Spirgath nannte das von ihm erstrittene Urteil zugunsten der Eheleute ein Signal für die Rechte falsch beratener Kunden. "Grob sittenwidrige Beratungen und eine Rundumversorgung mit provisionsintensiven Finanzprodukten, die kein Mensch braucht, sind offensichtlich an der Tagesordnung."

24. Juni 2004 - 16.10 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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