DSL Anschluss nach Umzug kündigen, da kein Anschluss mehr frei ist?

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
myorin339
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
DSL Anschluss nach Umzug kündigen, da kein Anschluss mehr frei ist?

Hallo liebes Forum,

das ganze ist etwas kompliziert. Ich hoffe dass mir hier jemand weiter helfen kann. Ich fange mal chronologisch an:

Anfang Januar bin ich vom Ausland zurück nach Deutschland gekehrt zu meinen Eltern. Diese hatten vorher einen Festnetzanschluss bei der Telekom. Da ich aber Internet benötigte habe ich telefonisch den Internetanschluss bei meinen Eltern freigeschalten (die hatten vor mehreren Jahren mal Internet gehabt, aber dann bei Nichtgebrauch gekündigt).

Am 09.01 bekam ich dann Internet. Vertrag lief auf meinem Vater.

Am 20.02 habe ich einen Umzug bei der Telekom beauftragt in meine neue eigene Wohnung und habe den Vertrag von meinem Vater bei der Telekom mitgenommen. Der Vertrag läuft also jetzt auf meinen Namen. Wegen des Vertragpartnerwechsels musste die Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate erhöht werden. Alles schön und gut bis jetzt.

Am 28.02 zog ich in meine neue Wohnung.

Zum 02.03 sollte ein Techniker erscheinen, der die Leitung bei mir in der neuen Wohnung freischaltet. Jedoch kam dieser nie. Nach langem telefonieren mit der Telekom stellte sich heraus, dass sie die falsche Anschrift im System vermerkt hatten. Das ganze sollte laut Kundenservice noch eine Woche dauern, da alles neu geregelt werden muss wegen der falschen Anschrift.

Am 13.03. also Heute bekam ich wieder einen Anruf von der Telekom, dass eine Schaltung womöglich nicht erstellt werden kann, da keine Leitung frei ist. Man müsse das ganze nochmals nachprüfen und sie haben keinen leisesten Schimmer wie lange es dauern könnte.

Da mir das ganze viel zu lange dauert wollte ich dann den Auftrag einfach "stornieren". Aber das sei laut der Telekom Hotline Dame nicht möglich. Laut ihrer Aussage solle ich eine schriftliche Stornierung einlegen und dann würde der Vertrag wieder auf die alte Anschrift meines Vaters laufen. Das will ich aber gar nicht und ich wohne dort doch auch gar nicht mehr.

Meine Frage, ist die Aussage der Telekom Mitarbeiterin wahr? Ich kann nicht den Auftrag stornieren / kündigen / widerrufen? Obwohl es ja nicht mein Verschulden ist, dass die die Freischaltung nicht gebacken bekommen. Ich hätte ja gerne Internet. Aber die kriegen es ja anscheinend nicht hin.

Was kann ich denn jetzt machen, außer zu warten, bis die Telekom irgendwas auf die Reihe bekommt? Ich habe die letzten paar Tage viel im Internet recherchiert und habe gelesen, dass viele monatelang auf ihren Anschluss gewartet haben. So lange will ich aber ungern warten, wobei ja auch ungewiss ist, ob die Telekom überhaupt den Anschluss freischalten kann.

Für meinen Job bin ich unbedingt auf das Internet angewiesen und wenn das bei der Telekom nicht funktionieren sollte, muss ich schnell anderweitig eine Lösung finden. Kann ja nicht sein, dass man monatelang warten muss oder? :(

Kann ich denn einfach einen schriftlichen Widerruf (Sonderkündigungsrecht, Stornierung oder was weiß ich was) an die Telekom schicken? Und was sollte drin stehen?


Vielen Dank schonmal für jegliche Hilfe :)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von myorin339):
Was kann ich denn jetzt machen,

Empfehlenswert wäre ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages.


Gab es irgendwelche Termine die verbindlich und schriftlich von der Telekom genannt wurden?



Zitat (von myorin339):
außer zu warten, bis die Telekom irgendwas auf die Reihe bekommt?

Gerüchteweise sollen dabei schon einige Kunden an Altersschwäche gestorben sein. :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da der Vertrag schon 3 Monate läuft kommst Du nicht so einfach raus. Besser wäre ein Neuvertrag am neuen Wohnort gewesen.

Meist dauert es 2-3 Wochen und der nächste freie Port gehört Dir. Etwas Druck mit Terminsetzung kann nicht schaden. ;)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
myorin339
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten :)

Zitat (von Harry van Sell):


Gab es irgendwelche Termine die verbindlich und schriftlich von der Telekom genannt wurden?


Mh. Ich habe am 20.02 eine Auftragsbestätigung per Mail erhalten, worin der bereitstellungstermin der 02.03 sein sollte. An dem Tag sollte der Anschluss eingerichtet werden, was letztendlich nicht ging wegen der falschen Anschrift.

Zitat (von Mr.Cool):
Da der Vertrag schon 3 Monate läuft kommst Du nicht so einfach raus. Besser wäre ein Neuvertrag am neuen Wohnort gewesen.


Wenn meine profildaten bei der Telekom stimmen habe ich auch einen neuen Vertrag der ab dem eigentlichen bereitstellungsdatum gültig ist, also vom 02.03.2017-01.03.2019
Der alte Vertrag lief ja über meinen Vater und nicht auf mich. Hab ich im Eingangstext nicht so deutlich formuliert, dass das ein neuer Vertrag ist

Naja, werde demnächst dann wohl einen Brief verfassen müssen. Hoffe dass das was bringen wird ..


-- Editiert von myorin339 am 13.03.2017 23:15

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sehe das anders wie Mr.Cool.

Eine Auftragsbestätigung inkl. Termin ist verbindlich für die Telekom.
Hier liegt das Problem bei denen und weder beim Kunden noch an seinem Umzug. Dass die das nicht auf die Reihe bekommen und den Anschluss nicht anbieten können, berechtigt zur sofortigen fristlosen Kündigung.
Ob ggf. die laut TKG zustehenden 3 Monatsbeiträge als "Schadensersatz" für die Telekom zustehen, steht auf einem anderen Blatt.

Dieser Unsinn mit der Stornierung und man würde dann beim Vater den Anschluss weiterlaufen lassen ist einfach nur absurder Unfug und in meinen Augen böswillige Bauernfängerei.

Ich würde, wie Harry schon schrieb, der Telekom mit einem Einschreiben deutlich eine Frist setzen zur Leistungsaufnahme in der neuen Wohnung. Parallel auch nochmal per Mail und Fax senden.
"Werte Telekom. Sie haben Frist bis zum 21.3.2017, in der Wohnung XYZ ihre vertraglich versprochene Leistung des Internetanschlusses bereit zu stellen. Ich verweise auf die Auftragsbestätigung vom 20.2. und den versprochenen Schaltungstermin vom 2.3.. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerungen mehr. Sie hatten bereits ausreichend Gelegenheit, das Problem zu lösen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist kündige ich bereits hiermit fristlos wegen Leistungsverweigerung und arglistiger Täuschung. Ich bin im übrigen nicht bereit, irgendetwas für den Zeitraum ab 2.3.2017 bis zur endgültigen Schaltung zu bezahlen. Keine Leistung bedeutet auch kein Geld, das verstehen sie sicher."

Ich würde mich schon mal nach einem Alternativ-Anbieter umschauen, insbesondere prüfen, ob das via Kabel möglich ist.
Denn wenn die Telekom selbst Probleme hat mit dem eigenen Netz, glaube ich nicht, dass ein anderer Anbieter übers Telefonnetz mehr Glück hat.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da ist so einiges unklar.
Woher kommt denn jetzt die Sache mit der falschen Anschrift? Welche?

Hier ist einiges durcheinander, auch wegen dem Vertragsübergang. Natürlich kann man widerrufen(sofern Fernabsatz) und dann lebt der Vertrag mit alten Daten, Anschrift etc. wieder auf. Nützt dem TE nur nichts. Wie der Übertrag genau geregelt ist werden nur die Vertragsvereinbarungen ergeben. Die Erfahrung zeigt aber heutzutage, das man sehr eigenwillige Vertragskonstrukte vermeiden sollte (Vertragsübernahme AND Umzug), da die Intelligenz der MA und Leidensfähigkeit der Providersysteme das nicht aushalten. :grins:

Egal - wie oben beschrieben eine Frist setzen und hoffen. In >95% der Fälle sind binnen Monatsfrist durch Umzüge wieder Leitungen frei oder es waren nur Portblockaden wegen Umstellung auf das Jupitersystem. Daher Ruhe bewahren. Der leistungsfreie Zeitraum sollte natürlich auch ohne Gebühr bleiben.

-- Editiert von Mr.Cool am 14.03.2017 17:41

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#6
 Von 
myorin339
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Da ist so einiges unklar.
Woher kommt denn jetzt die Sache mit der falschen Anschrift? Welche?


Meine Anschrift lautet: xxxx. Str. 88 und so habe ich es auch beim Telefonat gesagt. Verstanden haben die bei der Telekom aber xxxx. Str. 8
Das ganze ging über Telefonauftrag. Bin also nie in einem Shop gewesen. Bei wem liegt dann die Schuld bzgl. der falschen Anschrift?

Zitat (von Mr.Cool):
Wie der Übertrag genau geregelt ist werden nur die Vertragsvereinbarungen ergeben.

Laut dem Mitarbeiter von der Telekom hat er einen " Umzug mit neuem Vertrag und neuer Laufzeit gebucht und eine Namensänderung durchgeführt".
Mein Vater benötigt kein Internet und da nicht gekündigt werden konnte, musste ich gezwungenermaßen den Vertrag mitnehmen.

Zitat (von mepeisen):

Eine Auftragsbestätigung inkl. Termin ist verbindlich für die Telekom.

Laut der Telekom ist es auch nicht deren Schuld, weil ja eine falsche Anschrift vermerkt war. Nach dem ganzen Theater mit der falschen Anschrift habe ich ein neues Schreiben von der Telekom erhalten mit dem Inhalt:
"wir freuen uns, dass Sie sich auch in Ihrem neuen Standort xxx str. 88 für die Telekom entschieden haben. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Unsere technische Prüfung steht noch aus. Im moment prüfen wir, ob und ab wann wir die gewünschte Leistung technisch bereitstellen können".
Heißt das mit diesem Schreiben dann wieder, dass die erste Auftragsbestätigung durch den Fehler "aufgehoben" wurde?

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ohje, daher nie und nimmer was am Telefon vereinbaren!

Die Auftragsbestätigung galt natürlich für die alte Adresse. Hätte aber auch bei einer Auftragsbestätigung auffallen müssen.
Die "Namensänderung" ist auch merkwürdig, denn die zieht eigentlich nur bei Tod des Vertragsinhabers und Heirat. Eigentlich hätte eine Vertragsübernahme stattfinden müssen. Wird jetzt eine neue Adresse angegeben, läuft erneut ein Zeitraum von 2-4 Wochen bis zur Leitungsbereitstellung.

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#8
 Von 
myorin339
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Heißt das, ich kann doch keine Frist setzen? Echt verwirrend alles :???:
Am 02.03, wo der Techniker Termin war, wurde ja direkt festgestellt, dass eine falsche Anschrift im System eingetragen wurde. Ab wann gilt dann der neue Termin für die richtige Anschrift?
Mir wurde telefonisch versprochen alles innerhalb einer Woche zu klären, da ja die Telekom den Fehler mit der Anschrift gemacht hat. (In dieser Woche geschah natürlich nichts).

Das Schreiben, was ich oben erwähnt habe, habe ich am 08.03 erhalten. Muss ich dann bis zum 22.03 noch warten, bis die Telekom etwas drängen darf? :schock:

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Drängen und Termin setzen kann man immer ;)
Und "klären" ist in der Branche nur eine Worthülse für "der richtigen Stelle ins Postfach zu stecken". Die Lösungszeit kann trotzdem 6 Wochen sein. Man muß sich nur überlegen was die richtigen Formulierungen sind und ob man nicht eine kleine Mitschuld hat, wenn man die falsche Adresse auf einer Auftragsbestätigung stehen hat.

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von Mr.Cool am 14.03.2017 19:40

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ob man nicht eine kleine Mitschuld hat

Nehmen wir mal kurz an, dass dem so war, dass man wirklich eine falsche Adresse benannt hat. Dann bleibt immer noch stehen, dass die Telekom beweisen müsste, dass auf der Hausnummer 8 genug Ports frei gewesen wären. Aber ändert dieser Beweis irgendetwas?

Gut, das sind vielleicht genug Meter auseinander, dass es in der Tat ein anderer Verteiler sein könnte.

Aber: Wieso auf der falschen Adresse rumreiten? Wenn denn von Anfang an klar gewesen wäre, dass nicht genug Ports frei gewesen wären (also auf der richtigen Adresse), hätte der Provider die Leistung nie erbringen können und dem Kunden hätte aus dem TKG heraus ein Sonderkündigungsrecht zugestanden. Wieso soll bei Nennung der richtigen Adresse plötzlich ein Zugang problemlos geschaltet worden sein?

Ob man "Druck macht und hofft", ob man fristlos kündigt und woanders hofft. Diese Frage muss sowieso der TE für sich beantworten.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Selbst der schlechteste DSL-Anbieter schickt per Email Auftragsbestätigungen. Wenn der TE eine solche für Hausnr. 8 erhalten haben sollte, dann trägt er aus meiner Sicht eine Mitschuld, wenn er die Angaben nicht prüft und die Adresse nicht korrigieren lässt. Auch bei der vorgeschriebenen Verfügbarkeitsangabe steht n.m. Kenntnisstand immer die Adresse.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, mag ja sein, Mr. Cool. Aber Mitschuld für was genau? Meine Frage ist doch: Was ändert diese Mitschuld? Wegen dieser Mitschuld lösen sich die belegten Ports plötzlich in Luft aus? Deswegen wäre plötzlich ein Port auf der richtigen Adresse frei gewesen?

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#14
 Von 
myorin339
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die Telekom hat sich bei mir nun noch gemeldet und einen Termin für den 04.04 vereinbart :bang: Also noch gut 2 1/2 Wochen ohne richtiges Internet.
Ich habe im neuen Schreiben aber folgendes entdeckt:
" Ihr bisheriger Vertrag XXX sowie die dazu gebuchten zusätzlichen Leistungen entfallen zum 04.04.2017. "
Heißt das mein Vertrag fängt WIEDER von vorne an? Darf die Telekom das oder kann ich irgendwie verlangen, dass das alte Datum bestehen bleibt? Auch wenns nur ein Monat ist, sobald der Vertrag vorbei ist, will ich von der Telekom weg. Und da ist mir ein Monat früher auch recht.

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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was habe ich gesagt!? :grins:
Über die sinnbefreiten Textbausteine würde ich mir keine Gedanken machen. Einzig der Vertrag regelt Vertragsbeginn und Ende.

Bei den bekannten Providern hättest Du meist noch 3 Wochen länger gewartet. Ich sehe bis jetzt keinen Ansatzpunkt den Vertrag auszuhebeln. Wäre auch nachteilig, denn dann hast Du bis Mai kein Internet.

Signatur:

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#16
 Von 
myorin339
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ne, wenn das jetzt klappen sollte, werde ich sicherlich vorerst hier bleiben, bis der Vertrag von 24 Monaten vorbei ist.
Will endlich richtiges Internet haben. Werd ja noch wahnsinnig wenn ich noch länger warten muss. Ich hoffe, dass dieser Termin verbindlich sein wird >.<

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